28.11.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Fortschrittliche Halbleiter, künstliche Intelligenz sowie Quanten- und Biotechnologien: Die EU-Mitgliedstaaten sollen bis Ende dieses Jahres diese vier Bereiche zusammen mit der EU-Kommission einer gemeinsamen Risikobewertung unterziehen.
Wichtiger Schritt zum Schutz der Umwelt: Die EU-Kommission hat Maßnahmen verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen.
28.11.23 - Risikobewertungen für vier kritische Technologiebereiche
Fortschrittliche Halbleiter, künstliche Intelligenz sowie Quanten- und Biotechnologien: Die EU-Mitgliedstaaten sollen bis Ende dieses Jahres diese vier Bereiche zusammen mit der EU-Kommission einer gemeinsamen Risikobewertung unterziehen. Die Empfehlung dazu hat die EU-Kommission vorgelegt. "Wir beginnen, zusammen mit den Mitgliedstaaten, mit der gemeinsamen Bewertung der Risiken in vier Technologiebereichen, die für unsere wirtschaftliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind. Technologie steht derzeit im Mittelpunkt des geopolitischen Wettbewerbs, und die EU möchte darin Spieler sein, nicht Spielfeld", sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová. "Dafür müssen wir als EU eine einheitliche Position vertreten, die auf einer gemeinsamen Bewertung der Risiken beruht. Mit diesem Ansatz werden wir ein offener und berechenbarer globaler Partner bleiben, der jedoch seinen technologischen Vorsprung fördert und seine Abhängigkeiten beendet. Im Ergebnis wird unser Binnenmarkt in all seinen Teilen nur stärker dastehen." Diese Empfehlung baut auf der gemeinsamen Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit auf, mit der ein umfassender strategischer Ansatz für die wirtschaftliche Sicherheit in der EU eingeführt wurde.
28.11.23 - Neue EU-Verordnung verhindert Umwelt-Verschmutzung durch Mikroplastik
Wichtiger Schritt zum Schutz der Umwelt: Die EU-Kommission hat Maßnahmen verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte: "Durch ein Verbot von bewusst zugesetztem Mikroplastik wird ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen. Mikroplastik findet sich in den Meeren, in Flüssen und an Land sowie in Lebensmitteln und Trinkwasser. Die Beschränkung betrifft sehr kleine Partikel, sie ist aber ein großer Schritt zur Verringerung der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung." Auf der Grundlage der von der europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse hatte die EU-Kommission einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der europäischen Chemikalien-Verordnung (REACH) ausgearbeitet. Diesem haben die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Vor der Annahme wurde er erfolgreich durch das Europäische Parlament und den Rat geprüft. In hinreichend begründeten Fällen gelten für die betroffenen Akteure Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften.
28.11.23 - Neue Regeln zur Beschränkung von bewusst zugesetztem Mikroplastik: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Im Kampf gegen die Umweltverschmutzung hat die EU-Kommission in dieser Woche eine Verordnung verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Sie finden dazu hier die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick. Auf der Grundlage der von der europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse hatte die EU-Kommission einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der europäischen Chemikalien-Verordnung (REACH) ausgearbeitet. Diesem haben die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Vor der Annahme wurde er erfolgreich durch das Europäische Parlament und den Rat geprüft. In hinreichend begründeten Fällen gelten für die betroffenen Akteure Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften.
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