12.03.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 – VII R 10/20 weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen.
Die geplante Novelle zur Aktualisierung der EU-Verordnung über elektronische Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste (electronic IDentification, Authentication and Trust Services, eIDAS) hat den Digitalausschuss beschäftigt.
12.03.24 - Vorhersagen: Die Zukunft der KI und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsplatz
Unkoordinierter Einsatz, Fokus auf Personalisierung, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, ROI sowie Bedrohungen und Chancen sind die Trends, die die Künstliche Intelligenz 2024 prägen werden. Der weltweite Umsatz im Bereich Künstliche Intelligenz in den Anwendungsfeldern Hardware, Software und IT-Services könnte sich im Jahr 2024 auf über 550 Milliarden US-Dollar belaufen. Der Markt rund um die KI boomt also und wird Unternehmen wie Privatpersonen viel bieten. Nachdem der Hype nun zum Alltag wurde, rücken die Herausforderungen wie der Bedarf an den strategischen Entscheidungen, die den ROI von Investitionen in die KI-Tools maximieren und die Sicherheitsrisiken minimieren können, in den Vordergrund. Auch im Umgang mit KI werden Problematiken deutlich: 40 Prozent der Angestellten wissen nicht, wie sie generative KI am Arbeitsplatz effizient nutzen können. Welche konkreten Herausforderungen – aber auch Chancen – hinsichtlich der Technologie 2024 kommen, möchte Grammarly, Anbieterin von KI-Schreibassistenz, genauer beleuchten. Die Prognosen des Unternehmens bieten einen umfassenden Ausblick auf die Zukunft der KI und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und die Gesellschaft.
12.03.24 - Trilog-Ergebnis: Rahmen für europäische digitale Identität
Die geplante Novelle zur Aktualisierung der EU-Verordnung über elektronische Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste (electronic IDentification, Authentication and Trust Services, eIDAS) hat den Digitalausschuss beschäftigt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Digitalministerium, Daniela Kluckert (FDP), und Hagen-Joachim Saxowski, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), berichteten über das Verhandlungsergebnis des Trilogs vom 8. November 2023 und die weiteren Schritte bei der nationalen Umsetzung. Mit der Verordnung will die Europäische Union (EU) einen Rahmen für eine europäische digitale Identität schaffen und den Bürgern eine Art digitale Brieftasche zur Verfügung stellen. Darin können zum Beispiel Ausweise, Führerschein oder Zeugnisse gespeichert werden und validiert werden. In Deutschland soll der Online-Personalausweis Ausgangspunkt dieser Wallet-Infrastruktur sein, berichtete Saxowski dem Ausschuss. Es werde noch geklärt, wie die Bereitstellung einer nationalen Wallet ab Ende 2026 aussehen werde. Aktuell werde in einem Konsortium an Prototypen gearbeitet.
12.03.24 - Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.07.2023 – VII R 10/20 weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems anfertigen zu lassen. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist. Die Klägerin des Streitfalls nahm an der Steuerberaterprüfung 2015 teil. Die für das entsprechende Bundesland zuständige Steuerberaterkammer machte von der in § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) vorgesehenen Option, die schriftlichen Aufsichtsarbeiten unter Verwendung einer anonymen Kennzahl schreiben zu lassen, keinen Gebrauch, sodass der Name des Prüflings auf den Klausuren anzugeben und den Korrektoren mithin bei der Bewertung der Arbeiten bekannt war.
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