26.03.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Große Unternehmen müssen nachteilige Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, und auf die Umwelt, wie Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt, ermitteln und erforderlichenfalls verhindern, beenden oder abmildern.
Nach den EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen müssen die Anbieter eine neue Schaltfläche "Widerruf" einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können.



26.03.24 - Globale Lieferketten: Europäische Kommission begrüßt Einigung auf Sorgfaltspflicht von Unternehmen
Künftig werden in allen globalen Wertschöpfungsketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankert. Ausgenommen von den neuen Nachhaltigkeitspflichten sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darauf haben sich Unterhändler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die Entscheidung: "Die Einigung ist ein großer Erfolg für die EU. Sie ist ein großer Fortschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und gerechteren Wirtschaft, sowohl in sozialer als auch in ökologischer Hinsicht. Die neuen Regeln werden sicherstellen, dass Verantwortung und Transparenz in den Wertschöpfungsketten respektiert werden. Dieses Gesetz wird uns auch dabei helfen, unsere internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, den Klimawandel zu beschleunigen und die Unternehmen und ihre Wertschöpfungsketten fit für die Herausforderungen von heute und morgen zu machen." Die EU-Kommission hatte die Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen im Februar 2022 vorgeschlagen. Der Vorschlag zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Verhalten von Unternehmen in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.

26.03.24 - Digital Services Act: EU-Kommission eröffnet förmliches Verfahren gegen X
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) erstmals ein förmliches Verfahren eingeleitet, und zwar gegen die Plattform X. Sie prüft, ob X in den Bereichen Risikomanagement, Inhaltsmoderation, Dark Patterns, Werbetransparenz und den Zugang zu Daten für Forscherinnen und Forscher gegen den DSA verstoßen hat. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte: "Je größer das Risiko ist, das große Plattformen für unsere Gesellschaft darstellen, desto spezifischer sind die Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste. Wir nehmen jeden Verstoß gegen unsere Vorschriften sehr ernst. Und die Beweise, die uns derzeit vorliegen, reichen aus, um ein förmliches Verfahren gegen X einzuleiten." Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton sagte: "Die Eröffnung des förmlichen Verfahrens gegen X macht deutlich, dass mit dem DSA die Zeiten vorbei sind, in denen die großen Online-Plattformen sich so verhalten können, als seien sie ´zu groß, um sich zu kümmern´. Wir haben jetzt klare Regeln, Vorabverpflichtungen, eine strenge Aufsicht, eine rasche Durchsetzung und abschreckende Sanktionen. Und wir werden unser Instrumentarium voll ausschöpfen, um unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Demokratien zu schützen. Wir werden nun eingehend untersuchen, inwiefern X die DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Bekämpfung der Verbreitung und Verstärkung illegaler Inhalte und Desinformationen in der EU, die Transparenz der Plattformen und die Gestaltung der Benutzeroberfläche einhält."

26.03.24 - Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen: Mit einem Klick Vertrag widerrufen
Nach den EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen müssen die Anbieter eine neue Schaltfläche "Widerruf" einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Richtlinie über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz wird die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern. Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, erklärte: "Eine Finanzdienstleistung kann aus vielen verschiedenen Gründen riskant sein, wenn der Verbraucher nicht gut über das Produkt informiert ist. Deshalb haben wir nun dafür gesorgt, dass die Verbraucher sich der Risiken im Voraus bewusst sind und ausreichend geschützt werden können, zumal wenn solche Dienste online gekauft werden. Wir wissen, dass die von Chatbots bereitgestellten Informationen nicht immer klar genug sind oder dass die Informationen über ihr Widerrufsrecht besser sichtbar sein müssen. Die neuen Vorschriften werden die Situation der Verbraucher durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen und konkreten Maßnahmen verbessern, z. B. eine sichtbare und leicht zugängliche Schaltfläche für den Rücktritt von einem Vertrag."


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