07.03.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt.
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben.



07.03.25 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 - (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreibt die Bundesregierung. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.

07.03.25 - Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden. Nach Angaben der Regierung bestehen die Ziele der Sanktionsstrafrecht-Richtlinie darin, für eine wirksame Anwendung der Sanktionen zu sorgen, zur Integrität des Binnenmarkts beizutragen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu sollen die strafrechtlichen Definitionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen angeglichen werden.

07.03.25 - Bundeskartellamt gibt Erwerb der Advanced Power Solutions durch die Energizer Group frei
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer. Energizer nutzt dafür u. a. die gleichnamige Marke "Energizer", APS vertreibt in Europa Batterien insbesondere unter der Marke "Panasonic". Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Energizer ist in Deutschland die Nummer zwei bei Batterien, aber mit deutlichem Abstand hinter dem klaren Marktführer Varta. APS hat mit der Marke Panasonic keine große Verbreitung in Deutschland. Außerdem gibt es weitere bekannte Marken sowie viele weitere Hersteller. In keinem der hier relevanten Batterie-Segmente droht aufgrund des Zusammenschlusses eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs, die eine Untersagung rechtfertigen könnte."


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