09.01.25 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden.
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen.
09.01.25 - Verbesserte Informationen aus IFRS-Abschlüssen
Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden. Parallel läuft seit März 2024 die Konsultation des Entwurfs IASB/ED/2024/1 zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 mit Blick auf Unternehmenszusammenschlüsse und diesbezügliche Angaben sowie damit einhergehende Geschäfts- oder Firmenwerte (GFW) und mögliche Wertminderungen. IFRS 18 und auch IASB/ED/2024/1 zielen dabei auf verbesserte Informationen aus IFRS-Abschlüssen für die Stakeholder und Abschlussadressaten ab. Dies stellt die Corporate Governance vor erhebliche Herausforderungen, da die Transparenz deutlich zunimmt und die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit erhöht wird, worauf im nachfolgenden Beitrag näher eingegangen wird.
09.01.25 - Die ersten drei Leitfäden für die Implementierung der ESRS (EFRAG IG 1–3) liegen vor
Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten – und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor. Diese werden im vorliegenden Beitrag vorgestellt. Darüber hinaus erfolgt eine vertiefende Diskussion zu den Inhalten der EFRA IG zur Wesentlichkeitsanalyse und zu möglichen Klarstellungen, die leider nicht in dieser IG enthalten sind. Mit Vorlage der finalen Entwürfe der ESRS durch die EFRAG und deren Übermittlung an die EU-Kommission im November 2022 wurde für eine breite Öffentlichkeit erkennbar, wie hoch das Anspruchsniveau ist, mit dem sich die gem. CSRD berichtspflichtigen europäischen Unternehmen zukünftig konfrontiert sehen sollten.
09.01.25 - Standardentwurf zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bei großen Kapitalgesellschaften und bei kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingeführt. In Zukunft werden auch zahlreiche kleine und mittelgroße Unternehmen mittelbar zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Januar 2024 einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED). Der vorliegende Beitrag stellt den Inhalt dieses Standards vor und würdigt ihn aus konzeptionellen und anwendungsorientierten Gesichtspunkten.
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