11.03.25 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission hat gegen Pierre Cardin und seinen größten Lizenznehmer Ahlers Geldbußen in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. EUR verhängt, weil sie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben.
Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.
11.03.25 - EU-Kommission verhängt gegen Pierre Cardin und seinen Lizenznehmer Ahlers Geldbußen von 5,7 Mio. EUR wegen Beschränkung des grenzüberschreitenden Verkaufs von Bekleidung
Die Europäische Kommission hat gegen Pierre Cardin und seinen größten Lizenznehmer Ahlers Geldbußen in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. EUR verhängt, weil sie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie den grenzüberschreitenden Verkauf von Bekleidung der Marke Pierre Cardin sowie den Verkauf solcher Produkte an bestimmte Kunden beschränkt haben. Pierre Cardin ist ein französisches Modehaus, das Lizenzen für die Herstellung und den Vertrieb von Bekleidung dieser Marke an Dritte vergibt. Ahlers war während des Kartellrechtsverstoßes der größte Lizenznehmer für Bekleidung von Pierre Cardin im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Pierre Cardin und Ahlers in den Jahren 2008 bis 2021 wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen und ihr Verhalten aufeinander abgestimmt haben, um Ahlers in den EWR-Ländern, in denen dieses Unternehmen über eine Lizenz von Pierre Cardin verfügte, vor Wettbewerb zu schützen. Damit verstießen beide Unternehmen gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und gegen Artikel 53 des EWR-Abkommens.
11.03.25 - Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Deutschlands in Höhe von 1,9 Mrd. EUR zugunsten von DB Cargo vorbehaltlich der Umsetzung des Umstrukturierungsplans
Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. DB Cargo ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der staatseigenen, vertikal integrierten Deutsche Bahn AG ("DB AG"). Auf eine Beschwerde eines Wettbewerbers hin leitete die Kommission im Januar 2022 eine eingehende Prüfung zu den vier folgenden Bereichen ein: >> unbefristeter Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag zwischen der DB AG und DB Cargo, auf dessen Grundlage die DB AG seit 2012 die Verluste von DB Cargo deckt; >> Bereitstellung konzerninterner Dienstleistungen durch die DB AG für DB Cargo zu möglicherweise günstigeren Preisen; >> vorteilhafte Finanzierungsbedingungen für konzerninternen Darlehen; >> Teilübernahme der Besoldung der ehemals bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigten und derzeit DB Cargo zugewiesenen Beamten durch das Bundeseisenbahnvermögen.
11.03.25 - Kommission schlägt neue Maßnahmen zur Stärkung der Position der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette und zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken
Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Position der Landwirtinnen und Landwirte zu stärken und das Vertrauen zwischen den Akteuren in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wiederherzustellen. Beide Vorschläge spiegeln mehrere Empfehlungen des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU direkt wider und gehen auf einige der dringendsten Herausforderungen für den Agrarsektor ein. Die Verbesserung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette und die Einkommensstützung sind wichtige Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
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