20.02.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht, in der die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung ("TT-GVO") und der dazugehörigen Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen ("Leitlinien") zusammengefasst sind.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob und unter welchen Voraussetzungen die Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit dem Unionsrecht vereinbar ist (Beschluss vom 21. November 2024 - I ZR 135/24 – Herausgeberanteil). Sachverhalt: Die Beklagte ist die Verwertungsgesellschaft Wort.



20.02.25 - EuGH-Vorlage zur Frage der Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen durch eine Verwertungsgesellschaft
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob und unter welchen Voraussetzungen die Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit dem Unionsrecht vereinbar ist (Beschluss vom 21. November 2024 - I ZR 135/24 – Herausgeberanteil). Sachverhalt: Die Beklagte ist die Verwertungsgesellschaft Wort. Sie ist ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung, in dem sich Wortautoren und deren Verleger zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Sie nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland die ihr vertraglich anvertrauten urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren und deren Verlegern wahr.

20.02.25 - EU-Kommission veröffentlicht Ergebnisse der Evaluierung der EU-Wettbewerbsregeln für Technologietransfer-Vereinbarungen
Die Europäische Kommission hat eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht, in der die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung ("TT-GVO") und der dazugehörigen Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen ("Leitlinien") zusammengefasst sind. Ziel der Evaluierung war es, Erkenntnisse über das Funktionieren der TT-GVO und der dazugehörigen Leitlinien zu gewinnen, damit die Kommission entscheiden kann, ob die Vorschriften auslaufen sollten oder verlängert oder überarbeitet werden sollten. Auf der Grundlage der Evaluierungsergebnisse wird die Kommission nun eine Folgenabschätzung einleiten, um die Optionen für eine Überarbeitung der Vorschriften zu prüfen.

20.02.25 - Kommission stuft Kapitalzuführung Deutschlands zugunsten der WestSpiel als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe ein
Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die staatliche Kapitalzuführung Deutschlands zugunsten des Spielbankbetreibers Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG (WestSpiel) nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Deutschland muss nun die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen zuzüglich Zinsen zurückfordern. Im Dezember 2019 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, um festzustellen, ob die finanzielle Unterstützung Deutschlands für die WestSpiel mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Die Untersuchung der Kommission betraf zwei Maßnahmen der NRW.BANK (zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)) zugunsten der WestSpiel: i) einen jährlichen Verlustausgleich in Höhe von rund 63,6 Mio. EUR in den Jahren 2009 bis 2015 und ii) eine Kapitalzuführung in Höhe von 64,8 Mio. EUR im Jahr 2015.


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