21.01.25 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Commerzbank soll nach dem Willen der Bundesregierung eigenständig bleiben. Deshalb habe der interministerielle Lenkungsausschuss beschlossen, "bis auf Weiteres keine weiteren Commerzbank-Aktien des FMS (Finanzmarktstabilisierungsfonds) zu veräußern.
Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt.
21.01.25 - Regierung stuft Due Diligence bei Commerzbank als geheim ein
Die Commerzbank soll nach dem Willen der Bundesregierung eigenständig bleiben. Deshalb habe der interministerielle Lenkungsausschuss beschlossen, "bis auf Weiteres keine weiteren Commerzbank-Aktien des FMS (Finanzmarktstabilisierungsfonds) zu veräußern", schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Inwieweit im Vorfeld des jüngsten Verkaufs von staatlichen Anteilen an dem Kreditinstitut eine Due Diligence durchgeführt wurde, sei geheim und werde nur "in gestufter Form in die Geheimschutzstelle des Bundestags eingestellt". Dass die Bundesregierung ihre Anteile in einem Paket über ein sogenannten Beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren (ABB) durchgeführt hat, und nicht kleine Aktienmengen über die Börse über einen gestreckten Zeitraum verkaufte (Dribble-out-Verfahren), begründet sie mit der "sofortigen Sicherung eines bestimmten Aktienkursniveaus, gegebenenfalls unter Inkaufnahme eines geringen Abschlags zum aktuellen Marktpreis am Veräußerungstag".
21.01.25 - Ausschuss macht Weg frei für Alternative zu Cookie-Bannern
Der Digitalausschuss hat eine Verordnung der Bundesregierung angenommen, mit der Internetnutzer eine anwenderfreundliche Alternative "zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern bekommen sollen. Neben der "Verordnung nach Paragraf 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation" wurde auch ein Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und FDP dazu angenommen. Für beide Vorlagen stimmten die koalitionstragenden Fraktionen, dagegen stimmten die Unionsfraktion und die AfD. Die Gruppe Die Linke enthielt sich. Ziel der Verordnung sei es, anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung zu schaffen, die Entscheidungen von Nutzern über eine Einwilligung oder Nicht-Einwilligung gegenüber einem Anbieter digitaler Dienste verwalten und diese so entlasten, erläuterte Digital-Staatssekretärin Daniela Kluckert den Verordnungsentwurf. Nutzer sollen damit ein "transparentes Werkzeug" erhalten, mit dem sie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und überprüfen können.
21.01.25 - Geldbuße gegen die Strabag AG wegen Absprachen bei der Sanierung der Zoobrücke in Köln
Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017. Mitarbeitende der Unternehmen Strabag und Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG, Pinneberg, hatten vereinbart, dass Kemna bei der Ausschreibung ein Schutzangebot abgibt, um die Erteilung des Zuschlags an eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag zu ermöglichen. Als Gegenleistung hat Kemna eine Ausgleichszahlung erhalten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ziel eines jeden Ausschreibungsverfahrens ist es, gute Qualität zu möglichst günstigen Konditionen zu beschaffen. Wenn die Bieter hingegen – so wie hier geschehen – durch illegale Kartellabsprachen beeinflussen, wer den Auftrag erhält, können Vergabeverfahren nicht zum gewünschten Qualitäts- und Preiswettbewerb führen. Schätzungen zufolge soll durch Submissionsabsprachen allein bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand in Deutschland ein Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr entstehen."
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