21.03.25 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit seiner Entscheidung vorn 18. Juli 2024 im Fall SolarWinds weist der United States District Court des Southern District von New York die US-Börsenaufsicht SEC bezüglich ihrer Zuständigkeit im Bereich Cybersicherheit deutlich in die Schranken.
Bereits 2010 gab es den Entwurf eines detaillierten BeschäftigtendatenschutzG vom 28 .5.2010 des BMJ mit §§ 32 a-n BDSG aF, der die bisherige Rechtsprechung kodifizierte, jedoch im Sande verlief, so dass es bei § 32 BDSG aF verblieb.
21.03.25 - US-Gericht weist die US-Börsenaufsicht im Bereich Cybersicherheit in die Schranken
Mit seiner Entscheidung vorn 18. Juli 2024 im Fall SolarWinds weist der United States District Court des Southern District von New York die US-Börsenaufsicht SEC bezüglich ihrer Zuständigkeit im Bereich Cybersicherheit deutlich in die Schranken. Die SEC hatte ihre Zuständigkeit zuvor in einem anderen Verfahren signifikant in den Bereich Cybersicherheit ausgedehnt, was auch innerhalb der Börsenaufsicht auf Kritik gestoßen war. Ende Juni 2024 schloss die SEC mit dem Unternehmen R. R. Donnelley SC Sons Co. ("R.R. Donnelley") einen Vergleich und weitete in diesem Zusammenhang ihre Zuständigkeit signifikant in den Bereich Cybersicherheit aus.
21.03.25 - Neues Beschäftigtendatengesetz (BeschDG RefE) auf dem Praxisprüfstand von Compliance & HR
Bereits 2010 gab es den Entwurf eines detaillierten BeschäftigtendatenschutzG vom 28 .5.2010 des BMJ mit §§ 32 a-n BDSG aF, der die bisherige Rechtsprechung kodifizierte, jedoch im Sande verlief, so dass es bei § 32 BDSG aF verblieb. Dieser wurde dann mit Inkrafttreten der DSGVO am 25.5.2018 eins zu eins zu § 26 BDSG nF. Die bislang eher spärlichen gesetzlichen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz stehen bereits seit einiger Zeit auf dem Prüfstand. Mit Vorlagebeschluss des BAG an den EuGH wollte das BAG geklärt haben, ob bei einer Regelung durch Kollektivvereinbarung iSd § 26 Abs. 4 BDSG aufgrund des Verweises auf Art. 88 Abs. 2 DSGVO auch die übrigen Voraussetzungen der DSGVO zu berücksichtigen wären.
21.03.25 - Produktsicherheitsrecht: Die neue Produktsicherheitsverordnung vor der Tür
Die neue Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988), auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), ist seit dem 20.4.2023 in Kraft und wird ab dem 13.12.2024 verbindlich. Aus produktsicherheitsrechtlicher Perspektive ist sie ein Meilenstein und dürfte viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. So setzt sie nicht allein am Produkt an und legt schärfere Voraussetzungen fest, sondern fordert auch unternehmensinterne Product-Compliance-Prozesse. Darüber hinaus rücken neue Akteure wie Online-Plattformen und sog. Fulfillment-Center in den Fokus, die bislang noch keine direkten Normadressaten waren. Die Verordnung ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) und bringt insgesamt zahlreiche Änderungen mit sich, die auf die Anpassung an digitale Märkte und moderne Technologien abzielen.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen.
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
20.03.25 - Corporate Compliance - Handbuch für Haftungsvermeidung im Unternehmen
20.03.25 - EU-Kommission begrüßt Einigung über neue Rechtsvorschriften zur Beseitigung administrativer und rechtlicher grenzüberschreitender Hindernisse – BRIDGEforEU
20.03.25 - EU-Kommission gibt grünes Licht für staatliche Beihilfe Deutschlands in Höhe von 350 Mio. EUR zur Unterstützung von Concrete Chemicals bei der Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>