28.01.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Unionsfraktion will eine Änderung des Paragrafen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vornehmen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorlegt. Hintergrund der geplanten Neuregelung sind laut Union Probleme bei der "Entwidmung" von Bahnliegenschaften.
Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) insgesamt 206 Beschwerden eingegangen.


28.01.25 - Gesetzentwurf: Union will Entwidmung von Bahnliegenschaften neu regeln
Die Unionsfraktion will eine Änderung des Paragrafen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vornehmen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorlegt. Hintergrund der geplanten Neuregelung sind laut Union Probleme bei der "Entwidmung" von Bahnliegenschaften. Paragraf 23 AEG regle die Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken, die sogenannte Entwidmung, heißt es in der Vorlage. Durch die Ende 2023 erfolgte Novellierung des Paragrafen 23 AEG sei es nur noch im "überragenden öffentlichen Interesse" möglich, Eisenbahnflächen zu entwidmen, sie also zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb zu nutzen. Da aber nach der von der Bundesregierung initiierten Neuregelung bereits der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse liegt, "ist mithin das überragende öffentlichen Interesse des Bahnbetriebszwecks gegenüber dem Interesse an der Freistellung abzuwägen", schreibt die Unionsfraktion.

28.01.25 - EU-Richtlinie über den Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen
Auskunft über die EU-Richtlinie über den Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Wie die Bundesregierung schreibt, hat nach ihrer Kenntnis die Praxis der deutschen Gerichte bislang keine Erfahrungen mit dem Phänomen solcher "SLAPP (Strategic Lawsuits against Public Participation)-Klagen". Nach der bisherigen Rechtslage habe für die Gerichte zudem kein Anlass bestanden, gesondert festzustellen, ob mit der Klage - wie in Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren definiert - unbegründete Ansprüche verfolgt werden und der Hauptzweck der Klage darin besteht, öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren.

28.01.25 - 206 Beschwerden wegen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) insgesamt 206 Beschwerden eingegangen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke mit, die sich nach der Zahl der Beschwerden seit Jahresbeginn 2023 erkundigt hatte. Wie die Regierung weiter mitteilt, hätten sich aus den Beschwerden 224 einzelne Vorgänge ergeben. Insgesamt 183 Vorgänge hätten aber keinen Bezug zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder hätten sich nicht auf LkSG-pflichtige Unternehmen bezogen. Dem BAFA würden aktuell insgesamt 680 Berichte von Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Einige der berichtenden Unternehmen würden aber nicht der Berichtspflicht nach dem Gesetz unterliegen.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

27.01.25 - Bundesrat kritisiert Finanzierung im Gesundes-Herz-Gesetz

27.01.25 - Gesetzentwurf: Anpassung des EU-Treibhausgas-Emissionshandelssystems

27.01.25 - Bundeskartellamt erlaubt gemeinsame Anzeigenvermarktung von AdAlliance und Bauer


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen