30.01.25 - Compliance- & Governance-Newsletter
Seit dem 14.11.2024 muss Booking Holdings Inc. (BHI), die am 13. Mai 2024 als Gatekeeper benannt wurde, sicherstellen, dass ihr Online-Vermittlungsdienst Booking.com alle einschlägigen Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) erfüllt.
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.
30.01.25 - Booking.com ist nun verpflichtet, die vollständige und wirksame Einhaltung des DMA nachzuweisen, indem die ergriffenen Maßnahmen in einem Compliance-Bericht dargelegt werden
Seit dem 14.11.2024 muss Booking Holdings Inc. (BHI), die am 13. Mai 2024 als Gatekeeper benannt wurde, sicherstellen, dass ihr Online-Vermittlungsdienst Booking.com alle einschlägigen Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) erfüllt. Konkret bedeutet dies, dass Hotels, Autovermietungen und andere Anbieter von Reisedienstleistungen, die auf Booking.com angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen, neue Möglichkeiten nutzen können, zum Beispiel: sogenannte "Paritätsklauseln" sind vom Gesetz über digitale Märkte verboten. Daher steht es Hotels, Mietwagenanbietern und anderen Dienstleistern, die Booking.com nutzen, nun frei, auf ihrer eigenen Website oder auf anderen Kanälen andere (einschließlich besserer) Preise und Bedingungen anzubieten als auf Booking.com.
30.01.25 - EU-Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta wegen missbräuchlicher Praktiken zugunsten von Facebook Marketplace
Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat. Meta ist ein multinationales Technologieunternehmen mit Sitz in den USA. Wichtigstes Geschäftsfeld ist sein persönliches soziales Netzwerk Facebook. Darüber hinaus bietet das Unternehmen auch den Online-Kleinanzeigendienst "Facebook Marketplace" an, über den Nutzer Waren kaufen und verkaufen können. Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass Meta auf dem Markt für persönliche soziale Netzwerke, der zumindest den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) umfasst, sowie auf den nationalen Märkten für Online-Display-Werbedienste in sozialen Medien eine beherrschende Stellung innehat.
30.01.25 - Einschränkung des freien Kapitalverkehrs: Die EU-Kommission beschließt, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war. Deutschland gewährt einen Steueraufschub für reinvestierte Veräußerungsgewinne, die mit dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien erzielt wurden, sofern das Grundeigentum mindestens sechs Jahre lang ununterbrochen einer Betriebsstätte in Deutschland zuzuordnen war. Bei nach deutschem Recht gegründeten Unternehmen wird davon ausgegangen, dass sie am Ort ihrer Hauptverwaltung (d. h. in Deutschland) eine solche Betriebsstätte unterhalten, selbst wenn sie in Deutschland keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Bei vergleichbaren nach dem Recht eines anderen EU- oder eines EWR-Mitgliedstaats gegründeten Unternehmen wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass sie eine solche Betriebsstätte in Deutschland unterhalten.
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