31.01.25 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22), dass die Verwendung der Angabe "Hautfreundlich" in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist.
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.
31.01.25 - EU-Kommission schlägt ein einheitliches digitales Meldeportal vor, um den Verwaltungsaufwand für die Entsendung von Arbeitnehmern zu verringern
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird. Der EU-Binnenmarkt zählt 5 Millionen entsandte Arbeitnehmer. Eines der wichtigsten administrativen Hindernisse für ihre Arbeitgeber besteht darin, in jedem Mitgliedstaat mit einer Vielzahl unterschiedlicher Unterlagen umzugehen. Die Mitgliedstaaten können die öffentliche Schnittstelle auf freiwilliger Basis nutzen. In den Mitgliedstaaten, die sich dafür entscheiden, wird das neue zentrale digitale Meldeportal die Verwaltungskosten für Unternehmen bei der Entsendung ihrer Arbeitnehmer ins Ausland senken. Dies soll zu dem Ziel der Kommission beitragen, den Meldeaufwand der Unternehmen um 25 Prozent zu verringern, wie in ihrer Mitteilung "Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU" dargelegt, und gleichzeitig das bestehende hohe Niveau des Schutzes der Rechte entsandter Arbeitnehmer, das in den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten verankert ist, uneingeschränkt aufrechterhalten.
31.01.25 - EU-Kommission und nationale Behörden fordern Apple zum Stopp von Geoblocking bei Apple Media Services auf
Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts. Das Netz forderte Apple auf, seine Verfahren an die Anti-Geoblocking-Vorschriften der EU anzupassen. Die Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple werden von den zuständigen nationalen Behörden Belgiens (Generaldirektion Wirtschaftsinspektion), Deutschlands (Bundesnetzagentur) und Irlands (Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz) geleitet und von der Europäischen Kommission koordiniert.
31.01.25 - Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22), dass die Verwendung der Angabe "Hautfreundlich" in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist. Sachverhalt: Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte ist eine bundesweit tätige Drogeriemarktkette. Sie bot ein Desinfektionsmittel zum Verkauf an, bei dem es sich um ein Biozidprodukt im Sinne der Biozidverordnung handelt. Auf dem Etikett des Produkts befinden sich die Angaben: "Ökologisches Universal-Breitband Desinfektionsmittel" sowie "Hautfreundlich - Bio - ohne Alkohol". Die Klägerin hält die Angabe wegen eines Verstoßes gegen die Biozidverordnung für unlauter. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung und Ersatz vorgerichtlicher Abmahnkosten in Anspruch.
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