05.10.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Artikel zeigt die Vorgehensweise intelligenter Geldwäscher in der Schweiz, um darzustellen, welche Geldwäscherei-Risiken verstärkt beachtet werden müssten
Cyberkriminalität ist in aller Munde. Kaum ein Tag vergeht ohne Schlagzeile über Datendiebstahl, Hackerangriffe oder andere Formen von Computerkriminalität



05.10.16 - Ein Sonderkorruptionsstrafrecht für Angehörige selbständig tätiger Heilberufe
Nachdem der Gesetzgeber das ursprüngliche Wettbewerbsmodell des § 299 StGB – welches in seiner Konzeption dem bis 1997 geltenden, ursprünglichen § 12 UWG („Schmieren“) entsprach – im letzten Jahr durch ein modifiziertes Geschäftsherrnmodell ergänzt hat, gibt es jetzt neu ein Sonderkorruptionsstrafrecht für Heilberufe: die Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen nach § 299a und § 299b StGB.

05.10.16 - Was den Kampf gegen Cyberkriminalität so schwierig macht
Cyberkriminalität ist in aller Munde. Kaum ein Tag vergeht ohne Schlagzeile über Datendiebstahl, Hackerangriffe oder andere Formen von Computerkriminalität. So groß das Schadenspotenzial ist, so niedrig ist die Verteidigungsbereitschaft in Politik und Wirtschaft. Selbst Vorreiterunternehmen sind nur bedingt abwehrbereit. Denn nicht jede digitale Frage kann auch digital beantwortet werden.

05.10.16 - Der größte Lump im ganzen Land … das ist und bleibt der Denunziant!?
Der oben erwähnte Satz wird gerne zitiert. Aber hat dieser seine Berechtigung? Insbesondere bei einer Ansprache der Compliance? Oder kann bei einer Meldung relevanter Sachverhalte eine Denunziation – bzw. der Vorwurf, dass es sich um eine Denunziation handelt – ausgeschlossen werden?

05.10.16 - Welche Geldwäscherei-Risiken müssen verstärkt beachtet werden?
Der vorliegende Artikel basiert auf den Ergebnissen von 18 Interviews mit ausgewählten Geldwäscherei-Experten und einer Befragung von 181 Compliance-Beauftragten in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Insbesondere wird darin die Vorgehensweise intelligenter Geldwäscher in der Schweiz dargestellt, um aufzuzeigen, welche Geldwäscherei-Risiken verstärkt beachtet werden müssten. Neben Güterhändlern werden insbesondere der Immobiliensektor, Devisenhändler und Aufbewahrungsmöglichkeiten behandelt. Die daraus resultierenden Empfehlungen sind auf den gesamten deutschsprachigen Raum übertragbar.


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