02.02.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die CSR-Richtlinie zielt darauf ab, das Handeln der Unternehmen zu beeinflussen und nichtfinanziellen Belangen eine größere Bedeutung beizumessen
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält in seiner aktuell gültigen Fassung die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen soll, die z. B. eine Altersgrenze und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen
02.02.17 - Transparency Deutschland veröffentlichte Untersuchung zu entgeltlichen Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. kommt in einer Untersuchung zu potentiellen Interessenkonflikten von Bundestagsabgeordneten zum Schluss, dass die bestehenden Veröffentlichungspflichten und Regeln nicht ausreichen. Um sicher zu stellen, dass Interessenkonflikte nicht die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen und Fraktionen behindern, müssen Abgeordnete mehr Informationen offenlegen. Anlässlich des internationalen Antikorruptionstags hat Transparency Deutschland einen Bericht veröffentlicht, der die inhaltliche Überschneidung von Nebentätigkeit und Funktion im Bundestag analysiert. Positiv zu bewerten ist, dass insgesamt nur ein Sechstel der Abgeordneten über potentiell problematische Nebeneinkünfte verfügt. Dennoch lassen sich Interessenkonflikte in vielen Fällen nicht ausschließen.
02.02.17 - Sustainable Corporate Governance: Zum Sustainability Reporting de lege ferenda
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über Nachhaltigkeit und die Verantwortung von Unternehmen wurden auf europäischer Ebene Regeln einer nichtfinanziellen Berichterstattung entwickelt. Die CSR-Richtlinie zielt darauf ab, das Handeln der Unternehmen zu beeinflussen und nichtfinanziellen Belangen eine größere Bedeutung beizumessen. Die zukünftige nichtfinanzielle Berichterstattung kann einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und zu einer verantwortungsvollen Corporate Governance leisten, getragen auch durch Aufsichtsratsarbeit.
02.02.17 - Die Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland -Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Kurzüberblick
Die CSR-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2014/95/EU) ist bis zum 6.12.2016 in deutsches Recht umzusetzen. Dazu beschloss die Bundesregierung am 21.9.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Ziel des vorliegenden Beitrags ist eine kurze Darstellung des Regierungsentwurfs unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom 11.3.2016.
02.02.17 - Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält in seiner aktuell gültigen Fassung die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen soll, die z. B. eine Altersgrenze und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Zukünftig könnte der Kodex gemäß Vorschlag der zuständigen Kommission zudem empfehlen, über die Ziele hinaus ein Anforderungsprofil für das Gesamtgremium zu erarbeiten. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welche Ziele die DAX-Aufsichtsräte aktuell für ihre Zusammensetzung formuliert haben und wie sie den Stand der Umsetzung einschätzen. Dieser Überblick kann Aufsichtsräten als Orientierungspunkt bei der Erarbeitung eines spezifischen Anforderungsprofils dienen.
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