17.03.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Tätigkeit der Internen Revision ist in Konzernen - wie andere Funktionen - vielfach arbeitsteilig organisiert
Unternehmenstransaktionen selbst sind besonders anfällig für Compliance-Verstöße



17.03.17 - Compliance bei Unternehmenstransaktionen: M&A-Prozesse sind mit erheblichen Compliance-Risiken behaftet
Unternehmenstransaktionen selbst sind besonders anfällig für Compliance-Verstöße. Bei Transaktionen stellt sich weiterhin die Frage, inwiefern im Rahmen des sog. Due Diligence-Prozesses der Unternehmenskäufer das Zielobjekt hinsichtlich Compliance-relevanter Aspekte zu überprüfen hat. Daneben geht der Autor der Frage nach, inwieweit die bei der Unternehmenstransaktion handelnden Gesellschaftsorgane für gegen die erwerbende Gesellschaft verhängte Geldbußen aufgrund von Compliance-Verstößen in Regress genommen werden können und gelangt zu dem Ergebnis, dass ein solcher Regress grundsätzlich möglich ist.

17.03.17 - Erleichterungen für Konzernsachverhalte durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)?
Die Tätigkeit der Internen Revision ist in Konzernen - wie andere Funktionen - vielfach arbeitsteilig organisiert. Das bedeutet, dass nicht jede Konzerngesellschaft eine eigene Revisionsabteilung unterhält, sondern eine bei einer Konzerngesellschaft - nicht zwingend bei der Konzernmutter - angesiedelte Interne Revision auch bei den anderen Konzerngesellschaften, sei es in deren Auftrag oder im Auftrag der Konzernobergesellschaft, prüfend tätig wird. Viele Unternehmen haben sich mit Blick auf die bestehenden Konzernleitungs- und -überwachungspflichten auch für den Aufbau von Konzernrevisionen entschieden, die ergänzend zu den Internen Revisionen auf Ebene der Konzerngesellschaften tätig sind.

17.03.17 - Beschlagnahme von Unterlagen beim Ombudsmann?
Das Landgericht Bochum hat jüngst die Durchsuchung beim Ombudsmann eines Unternehmens und die formelle Sicherstellung dort befindlicher Unterlagen für rechtmäßig erklärt. Bis dahin war die Ansicht weit verbreitet, dass Ombudspersonen besonderen Schutz gegen strafprozessuale Maßnahmen genießen; insbesondere sollte der Hinweisgeber sich darauf verlassen können, dass seine Identität geheim bleibt, auch wenn er dem Ombudsmann seinen Namen und seine Kontaktdaten offenlegt - etwa für Rückfragen.

17.03.17 - Vorstandspflichten und Compliance-Anforderungen im eingetragenen Verein
Das Neubürger-Urteil wird zu Recht als "Paukenschlag" im Bereich der Compliance bezeichnet. Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht die Compliance-Verantwortung eines Vorstandsmitglieds detailliert beschrieben und konkrete Voraussetzungen für ihre Einhaltung formuliert. Allerdings befasst sich das Urteil nur mit den Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft. Zwar besteht weitgehend Einigkeit, dass die Ausführungen des LG München I auf eine GmbH übertragbar sind. Die Auswirkungen des Urteils auf die Leitungspflichten eines Vereinsvorstands sind aber noch nicht beleuchtet worden. Insgesamt lässt sich insofern feststellen, dass das Thema "Compliance im Verein" in der Wissenschaft bislang ein Schattendasein fristet.


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