01.10.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Verbraucher können künftig Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang im Internet einsehen
Verbraucherzentralen fordern, dass Verpackungen in der Regel vollständig befüllt sein müssen. Dies solle bei der Novellierung der Fertigpackverordnung berücksichtigt werden



01.10.18 - Lebensmittelverpackungen: vzbv und Verbraucherzentralen fordern mehr Durchblick beim Inhalt
Große Verpackung, wenig Inhalt, aber viel Luft – ein Problem, über das sich Verbraucherinnen und Verbraucher oft ärgern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen fordern, dass Verpackungen in der Regel vollständig befüllt sein müssen. Dies solle bei der Novellierung der Fertigpackverordnung berücksichtigt werden, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. „Mehr Schein als Sein: Lebensmittelverpackungen lassen oft mehr Inhalt vermuten, als tatsächlich in ihnen steckt. Das ärgert Verbraucher und sorgt für unnötigen Verpackungsmüll. Wir brauchen einen besseren Schutz vor täuschenden Packungen“, sagt Sophie Herr, Leiterin Team Lebensmittel beim vzbv.

01.10.18 - Damit sich Interessierte über Lebensmittel schnell informieren können, sind Behörden verpflichtet, nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Anfrage Auskunft zu erteilen
Verbraucher können künftig Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang im Internet einsehen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes vor, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. Der Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sieht vor, dass die Behörden die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften informieren. Etwa dann, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Produkt ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. Das kann sein, wenn Unternehmen gegen Hygienevorschriften verstoßen oder ihre Sorgfaltspflichten nicht einhalten.

01.10.18 - Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich" bei effektiven Kapitalerhöhungen
Die Regelung des "Verwässerungsschutzes" bei nominellen Kapitalerhöhungen in § 216 Abs. 3 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)* ist nicht entsprechend auf Fälle effektiver Kapitalerhöhung anwendbar. Die Beklagte ist eine deutsche Großbank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Dort arbeitete der Kläger von 1963 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2011. Ab dem Jahr 1991 sagte die Beklagte dem Kläger eine Tantieme zu, deren Höhe unter anderem von der Dividende abhängig war, die pro ausgegebener Aktie der Beklagten gezahlt wurde. Diese Zusage wurde zuletzt im Jahr 1999 modifiziert. Von 1999 bis 2010 erhöhte sich die Zahl der von der Beklagten ausgegebenen Aktien im Rahmen sogenannter effektiver Kapitalerhöhungen um 74,4 Prozent. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich entsprechend. Die Beklagte zahlte an den Kläger für das Geschäftsjahr 2010 eine dividendenabhängige Tantieme in Höhe von 31.146,00 Euro brutto.

01.10.18 - Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31. März des Folgejahres
In Tarifverträgen kann der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im Folgejahr abhängig gemacht werden. Der Beklagte arbeitete seit 1995 als Busfahrer in dem Verkehrsunternehmen der Klägerin. Auf das Arbeitsverhältnis fand aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme ein Tarifvertrag Anwendung, der einen Anspruch auf eine bis zum 1. Dezember zu zahlende Sonderzuwendung vorsieht. Diese dient auch der Vergütung für geleistete Arbeit. Die Sonderzuwendung ist vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen, wenn er in der Zeit bis zum 31. März des folgenden Jahres aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis im Oktober 2015 zum Januar 2016.


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