26.02.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt
Der Verein Digitalcourage fordert mit einem offenen Brief die sofortige Einstellung des Projekts "Schutzranzen"
26.02.18 - Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Der Kläger war bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der Arbeitsvertrag vom 7. Juli 2012, der eine Befristung zum 30. Juni 2014 und eine Option für beide Parteien vorsieht, den Vertrag bis zum 30. Juni 2015 zu verlängern, wenn der Kläger in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird. Nach dem Vertrag erhält der Kläger eine Punkteinsatzprämie und eine Erfolgspunkteinsatzprämie für Ligaspiele, in denen er von Beginn an oder mindestens 45 Minuten eingesetzt ist.
26.02.18 - Bundesgerichtshof bejaht unmittelbare Anwendbarkeit des § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer Entscheidung (Urteil vom 17. Januar 2018 - VIII ZR 241/16) mit der Frage beschäftigt, ob § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB auch in Fällen (unmittelbar) anwendbar ist, in denen der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt. Sachverhalt und Prozessverlauf: Die P-AG vermietete im Jahr 1965 eine Wohnung in Frankfurt am Main an die M-AG, die diese (wie in zahlreichen anderen Fällen) als Werkswohnung an einen ihrer Arbeitnehmer, den Beklagten zu 2, und dessen Ehefrau, die Beklagte zu 3, weitervermietete. Die Konditionen des Haupt- und des Untermietvertrages waren jeweils gleich und entsprachen den marktüblichen Bedingungen. Auch Miet- und Betriebskostenerhöhungen wurden in beiden Verträgen in gleicher Weise geltend gemacht.
26.02.18 - Gewährleistung des Existenzminimums gilt nicht für die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG
Die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung zur Gewährleistung des Existenzminimums kann nicht unverändert auf die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG übertragen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/498) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/356). In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende) gehe es um erwerbsfähige Menschen, die kein unterhaltssicherndes Einkommen erzielen und bei denen es auch keine kurzfristige Hoffnung auf Besserung gebe. In der Kleinen Anfrage hatte die Fraktion Die Linke die Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Höchstsatzes in Frage gestellt. Die Abgeordneten argumentieren, dass die typisierend im BAföG festgesetzten monatlichen Bedarfshöhen für einen Hochschulstudenten auf einem System pauschalierter Sätze beruhen.
26.02.18 - Verbraucher-Tipp: Wie kann ich eine Lastschrift rückgängig machen?
Jede zweite bargeldlose Zahlung in Deutschland ist eine Lastschrift. Im Schnitt sind es mehr als 300 Lastschriften pro Sekunde, die ausgeführt werden. Lastschriften sind besonders beliebt für regelmäßige Zahlungen - Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio: viele regelmäßige Rechnungsbeträge werden vom Gläubiger (z.B. dem Vermieter) vom Konto abgebucht, wenn der Kunde dem Gläubiger hierfür vorab seine Einwilligung mit einem "SEPA-Lastschriftmandat" gegeben hat.
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