27.08.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Eine überwältigende Mehrheit klagt über den nachlässigen Datenumgang von Facebook
Erst zustimmen, dann weitersurfen: Mit Texthinweisen oder Bannern am unteren Rand einer Startseite informieren viele Webseitenbetreiber über den Einsatz sogenannter Cookies
27.08.18 - Bedenklich: Viele Nutzer murren, nur wenige handeln nach Facebooks Datenskandalen
Eine überwältigende Mehrheit klagt über den nachlässigen Datenumgang von Facebook. Trennen wollen sich aber nur die allerwenigsten von den Diensten des Unternehmens. Das liegt auch daran, dass echte Alternativen aus Europa Mangelware sind. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie der Brabbler AG. Um die Nutzung der Deutschen von digitalen Kommunikationsdiensten und ihre dazugehörigen Einstellungen zum Datenschutz zu ermitteln, hat die Brabbler AG im Mai eine Online-Umfrage durchgeführt. Daran nahmen 701 Personen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren teil, 50 Prozent davon weiblich und 50 Prozent männlich.
27.08.18 - Mehr als jeder Zweite ist von Cookie-Hinweisen genervt
Erst zustimmen, dann weitersurfen: Mit Texthinweisen oder Bannern am unteren Rand einer Startseite informieren viele Webseitenbetreiber über den Einsatz sogenannter Cookies. Die Mehrheit der Internetnutzer (55 Prozent) ist von den Bannern genervt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 1.009 Internetnutzern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Danach kann rund die Hälfte (44 Prozent) nicht nachvollziehen, weswegen auf Cookies überhaupt hingewiesen werden muss. "Wer sich an Cookie-Bannern stört, wird womöglich bald ein noch schlechteres Surferlebnis beklagen", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Schuld daran sei die geplante E-Privacy-Verordnung, die nach derzeitiger Planung der EU zu deutlich mehr Einwilligungsabfragen führen wird.
27.08.18 - Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 64/17 - Dead Island), dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Telemediengesetzes (TMG)* zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtsinhabers gemäß § 7 Abs. 4 TMG nF in Betracht.
27.08.18 - Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten Kartellverwaltungsverfahrens
Das Land Baden-Württemberg vermarktet – gebündelt mit dem Verkauf von Holz aus landeseigenem Staatswald – in Absprache mit den jeweiligen Eigentümern auch Rundholz, insbesondere Nadelholz, aus Wäldern, die im Eigentum baden-württembergischer Gemeinden oder Privater stehen (Körperschafts- und Privatwald). Das Bundeskartellamt sah hierin einen Verstoß gegen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und leitete deshalb 2001 ein Verfahren gegen das Land ein. In diesem Verfahren verpflichtete sich das Land zur Ausräumung der kartellrechtlichen Bedenken zu Maßnahmen, mit denen eine vom Land unabhängige Vermarktung des Holzes aus Körperschafts- und Privatwald gefördert werden sollte (Verpflichtungszusagen). U.a. verpflichtete sich das Land, sich an Holzvermarktungskooperationen im Wesentlichen nur noch zu beteiligen, wenn die Forstbetriebsfläche der einzelnen beteiligten Waldbesitzer 3.000 ha nicht überstieg. Die Verpflichtungszusagen wurden vom Bundeskartellamt mit Verfügung vom 9. Dezember 2008 gemäß § 32b GWB für bindend erklärt.
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