28.08.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


DSGVO: Die Datenschutzbehörden in den Ländern haben Handreichungen, Checklisten und Informationen auf ihren Webseiten eingestellt
Britische Banken und Finanzdienstleister mit nennenswertem Geschäft in Deutschland werden nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU versuchen, über Tochtergesellschaften oder Drittstaatenniederlassungen ihre bestehenden Kundenbeziehungen fortzuführen



28.08.18 - DSGVO: Datenschutzbehörden in den Ländern haben weitere Handreichungen, Checklisten und Informationen auf ihren Webseiten eingestellt
Zugänge zu verschiedenen Quellen, aus denen sich Privatunternehmen zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des seit dem 25. Mai 2018 novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) informieren können, sind ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf. Auf europäischer Ebene hat danach "die frühere Artikel 29-Gruppe (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union) zu zentralen Fragen der DS-GVO Leitlinien erarbeitet, die inzwischen von dem Europäischen Datenschutzausschuss bestätigt worden sind".

28.08.18 - EU-Pass für Banken und andere Finanzdienstleister
Britische Banken und Finanzdienstleister mit nennenswertem Geschäft in Deutschland werden nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU versuchen, über Tochtergesellschaften oder Drittstaatenniederlassungen ihre bestehenden Kundenbeziehungen fortzuführen. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion weiter mitteilt, werden deutsche und britische Unternehmen von der Bundesregierung und der Finanzaufsicht kontinuierlich dazu angehalten, die notwendigen Voraussetzungen für den Brexit zu treffen.

28.08.18 - Bundesgerichtshof: Kein Anspruch der Luftfahrtunternehmen auf Erstattung von Kosten für die Beförderung von Bundespolizeibeamten als Flugsicherheitsbegleiter ("Sky-Marshals")
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urteil vom 26. Juli 2018 – III ZR 391/17) hat entschieden, dass Luftfahrtunternehmen keinen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung von passagierbezogenen Zahlungen haben, die sie für die Beförderung von Bundespolizeibeamten als Flugsicherheitsbegleiter ("Sky-Marshals") an Dritte entrichten müssen. Die Klägerin ist ein deutsches Luftfahrtunternehmen, das nationale und internationale Linienflüge durchführt. Gemäß §§ 4a, 62 Abs. 2 Nr. 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) ist sie verpflichtet, auf bestimmten, von der Bundespolizei aufgrund einer umfassenden Lageauswertung ausgewählten und ihr im Voraus mitgeteilten Flügen Beamte der Bundespolizei als sogenannte Flugsicherheitsbegleiter ("Sky Marshals") unentgeltlich zu befördern.

28.08.18 - Studie: 72 Prozent der CEOs geben zu, geistiges Eigentum, Ideen und Daten von einem ehemaligen Arbeitgeber mitgenommen zu haben
Die Tatsache, dass 72 Prozent der CEOs zugeben, wertvolles geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) von einem ehemaligen Arbeitgeber mitgenommen zu haben, zeigt deutlich, dass Top-Entscheider Best Practices und Unternehmensrichtlinien für Datensicherheit missachten. Zudem sagen 93 Prozent der CEOs, dass sie eine Kopie ihrer Arbeit auf einem privaten Gerät vorhalten, außerhalb der relativen Sicherheit der Unternehmensserver oder Cloud-Anwendungen. Auf der anderen Seite stimmen 78 Prozent der CEOs zu, dass Ideen in Form von IP immer noch der wertvollste Vermögenswert eines Unternehmens sind. Es zeigt sich also eine Diskrepanz zwischen dem, was Verantwortliche sagen und dem, was tun.


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