10.05.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Agilität ist in aller Munde. Anfänglich als Methode in kleinen Softwareentwicklungsteams genutzt, breitet sich die Agilität immer weiter aus
In den letzten Jahren sind auch in deutschen Großkonzernen zunehmend Fokussierungstendenzen innerhalb des jeweiligen Geschäftsportfolios erkennbar
10.05.19 - Agiles Projektmanagement und agile Revision – Eine Übersetzung
Agilität ist in aller Munde. Anfänglich als Methode in kleinen Softwareentwicklungsteams genutzt, breitet sich die Agilität immer weiter aus. Heute wird über agile Organisationen, agile Unternehmen und agile Revisionen gesprochen. Doch was ist eine agile Revision? Ist es eine Kultur oder eine Auswahl von Methoden? Für die Autoren des ZIR-Artikels "Revision von agilen Projekten" war es nahe liegend, zur Beantwortung dieser Fragen die Theorie des agilen Projektmanagementrahmenwerks Scrum in die Revisionswelt zu übertragen. In diesem Artikel werden die Ergebnisse dieser Übersetzung vorgestellt und Perspektiven aufgezeigt, wie eine Nutzung in der Praxis aussehen kann.
10.05.19 - Positionierung der Internal-Audit-Funktion im Unternehmen
In den letzten Jahren sind auch in deutschen Großkonzernen zunehmend Fokussierungstendenzen innerhalb des jeweiligen Geschäftsportfolios erkennbar. Allein bei den DAX-Unternehmen gibt es mit Siemens, Bayer, E.ON und RWE zahlreiche Fälle, in denen Teile aus dem jeweiligen Unternehmen herausgelöst und über ein eigenes Börsenlisting verselbständigt wurden. Das jüngste Beispiel einer solchen Aufspaltung sind die Pläne von thyssenkrupp. In diesem Beitrag wird am Beispiel der Ausgründung des Kraftwerks- und Energiehandelsgeschäftes von E.ON in die Uniper SE aufgezeigt, dass solche Aufspaltungen auch zahlreiche Chancen für die Internal-Audit-Funktion bieten.
10.05.19 - Qualitative Aspekte der nichtfinanziellen Erklärung von DAX- und MDAX-Unternehmen
Mit Inkrafttreten des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) am 18.4.2017 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. des § 264d HGB sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die bestimmte Größenmerkmale erfüllen, erstmalig seit dem Geschäftsjahr 2017 dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung offenzulegen. Die bisher von vielen Unternehmen freiwillig erstellte Nachhaltigkeitsberichterstattung weicht einer verpflichtenden Offenlegung des Geschäftsmodells sowie Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Den nach dem CSR-RUG berichtspflichtigen Unternehmen wird aufgrund der prinzipienorientierten Ausgestaltung ein hohes Maß an Flexibilität sowohl bei der Erstellung als auch bei der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung eingeräumt.
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