11.06.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen und der Regelung von Internal Investigations
Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router
11.06.19 - Bundeskartellamt gibt Fusion zwischen Pons und Langenscheidt frei
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Geschäftsbereiche der Langenscheidt GmbH & Co. KG, München, sowie der Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, München (im Folgenden zusammenfassend: "Langenscheidt"), durch die zur Klett-Gruppe gehörenden Pons GmbH, Stuttgart ("Pons"), freigegeben. Sowohl Pons als auch Langenscheidt verlegen Wörterbücher und Bücher zum Sprachenlernen. Das Angebot umfasst neben Printmedien auch mehrere digitale Angebote, wie Online-Wörterbücher, E-Books und Apps. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Infolge des Zusammenschlusses kommen die Unternehmen zusammen auf hohe Marktanteile sowohl bei gedruckten Wörterbücher als auch bei den gedruckten Sprachkurs-Produkten. Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei den kritischen Märkten um sogenannte Bagatellmärkte mit nur geringen Umsätzen handelt."
11.06.19 - Reform des Rechts der Unternehmenssanktionen und internen Untersuchungen
Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen und der Regelung von Internal Investigations. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fragesteller hatten bemängelt, dass es trotz seit langem vorliegender konkreter Vorschläge aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik noch immer keinen Gesetzentwurf gebe und dies mit der Funktion von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im Europawahlkampf in Zusammenhang gebracht.
11.06.19 - Zur Zulässigkeit der unaufgeforderten Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden
Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (I ZR 23/18), dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.
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Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen und der Regelung von Internal Investigations. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8814). Die Fragesteller hatten bemängelt, dass es trotz seit langem vorliegender konkreter Vorschläge aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik noch immer keinen Gesetzentwurf gebe und dies mit der Funktion von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im Europawahlkampf in Zusammenhang gebracht.
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