11.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Es ist eine gute Nachricht, dass Unternehmen in jedem Fall sicherstellen müssen, dass sie für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Bedarf schnell erreichbar sind - Auch wenn hierfür nicht zwingend eine Telefonnummer anzugeben ist
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Remondis SE & Co. KG, sämtliche Anteile am dualen System DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG zu erwerben, untersagt


11.09.19 - Online-Anbieter muss schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Amazon entschieden, dass Unternehmen im Onlinehandel nicht zwingend eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angeben müssen. Ein bestimmter Kommunikationsweg für den Kontakt mit Verbrauchern sei nicht vorgeschrieben. Unternehmen seien jedoch verpflichtet, eine direkte und effiziente Kontaktmöglichkeit anzubieten.

11.09.19 - 1 & 1 darf bei Bestellung von DSL-Tarifen die Wahl des Routers nicht einschränken
Die 1 & 1 Telecom GmbH darf bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken, für den von Kundinnen oder Kunden gewählten Tarif sei einer der angebotenen Router erforderlich. Die Aussage sei irreführend und verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz, entschied das Landgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Internetdienstleister dürfen ihren Kunden keinen bestimmten Router aufzwingen," sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Deshalb ist es irreführend, wenn ein Unternehmen suggeriert, für die Nutzung seiner Tarife müssten die Kunden einen der angebotenen Router mitbestellen."

11.09.19 - Bundeskartellamt untersagt Fusion Remondis/DSD
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Remondis SE & Co. KG, sämtliche Anteile am dualen System DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG zu erwerben, untersagt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen geführt. Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen. Darüber hinaus kommen die beiden Unternehmen im Bereich Altglasvermarktung auf bedenkliche gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent. Die von den Unternehmen angebotenen Zusagen waren nicht geeignet, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen."


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