19.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Inkrafttreten der DSGVO hat sich gejährt: Die Datenschutzgrundverordnung verfolgt den Zweck, die Nutzung personenbezogener Daten zu reglementieren und den Datenschutz zu verbessern
Vertreter der Internetwirtschaft aus Europa und den USA sowie der US-Politik haben am 22. Mai die Weichen gestellt für einen besseren transatlantischen Datenschutz


19.07.19 - Internetwirtschaft diskutierte Datenschutz in Washington: EU-US Privacy Shield stärken
Vertreter der Internetwirtschaft aus Europa und den USA sowie der US-Politik haben am 22. Mai die Weichen gestellt für einen besseren transatlantischen Datenschutz. Der spielt, so waren sich die Teilnehmer im Ergebnis einig, eine immer wichtigere Rolle für die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks. Das Privacy Shield muss daher gestärkt werden. Zu den Gesprächen hatte der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und sein US-amerikanischer Partnerverband i2Coalition eingeladen. Die Roundtable-Gespräche in Washington D.C. waren der dritte und vorerst letzte Termin der Veranstaltungsreihe, die am 7. Februar in Brüssel gestartet und am 12. Februar in Berlin fortgesetzt wurde.

19.07.19 - Ein Jahr DSGVO: Woran es in vielen Unternehmen noch scheitert
Das Inkrafttreten der DSGVO hat sich gejährt. Die Datenschutzgrundverordnung verfolgt den Zweck, die Nutzung personenbezogener Daten zu reglementieren und den Datenschutz zu verbessern. Entgegen vieler Voraussagen sind die erwarteten Abmahnwellen ausgeblieben. Auch die Gesamtsumme der in Deutschland verhängten Strafen nach Verstößen gegen die Verordnung hat sich mit insgesamt 485.000 Euro in Grenzen gehalten. Insgesamt 81 Mal wurde eine Strafe verhängt, womit das durchschnittliche Strafmaß bei knapp 6000 Euro lag. Vereinzelt wurden Bußgelder von ein paar hundert Euro, teilweise aber auch mehreren zehntausend Euro bei Verstößen fällig. Besonders kleinere Unternehmen kann eine solche Strafe somit stark in Bedrängnis bringen. Der erste Fall, in dem eine Datenschutzverletzung sanktioniert wurde, kostete einem Chatdienst 20.000 Euro.

19.07.19 - Compliance im Finanzwesen: Überwachung und Kontrolle beim Vertrieb von Finanzprodukten
Die Deutsche Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an. Einzelheiten der künftigen Ausgestaltung der Regelungen zur Finanzanlagenvermittlung seien Gegenstand andauernder Erörterungen der beteiligten Ressorts, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9497), die auch Aufstellungen zur Zahl und regionaler Verteilung von Finanzanlagenvermittlern enthält. Zurzeit werden die Vermittler von Industrie- und Handelskammern oder Gewerbebehörden beaufsichtigt.


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