21.11.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Kartellbehörden gelten sowohl diesseits als auch jenseits des Atlantiks bei der Bußgeldverhangung als äußerst rigoros
Das Ziel der Harmonisierung des Datenschutzniveaus ist nachvollziehbar, der Implementierungsaufwand jedoch



21.11.19 - Typische Regelungen in Compliance-Klauseln – Ideen und Herausforderungen aus der Praxis
In der Praxis finden Compliance-Klauseln im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen zunehmend Anwendung. Der primäre Sinn und Zweck der Verwendung von Compliance-Klauseln ist die Verminderung der Risiken, die mit einem Compliance-Verstoß des Vertragspartners verbunden sind. Neben den strafrechtlichen und finanziellen Risiken besteht hier zudem die Gefahr eines empfindlichen Reputationsschadens. Compliance-Klauseln sind daher nicht nur als schmückendes Beiwerk, sondern als wichtiger Baustein eines umfassenden Compliance-Systems und damit als Teil des Risikomanagements eines Unternehmens anzusehen.

21.11.19 - Die Integration des Themas Datenschutz in eine bestehende Compliance-Abteilung ist aus vielerlei Gesichtspunkten vorteilhaft
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist im Mai des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Das Ziel der Harmonisierung des Datenschutzniveaus ist nachvollziehbar, der Implementierungsaufwand jedoch - gerade für große Organisationen - massiv und kostspielig. Für viele Unternehmen stellt sich daher nach wie vor die Frage, was eine angemessene Implementierung bedeutet und wie die Anforderungen aus der DSGVO möglichst effizient umgesetzt werden können. Dies führt insbesondere auch zu der Frage der Rollen und Verantwortlichkeiten und welcher Ansatz bei der Implementierung sinnvoll ist.

21.11.19 - Aktuelle Entwicklungen in den USA: Richtungswechsel im Zusammenhang mit dem Kronzeugenprogramm des DOJ zu stellt eine bedeutende Ergänzung zur bisherigen Behandlung von Kronzeugen dar
Kartellbehörden gelten sowohl diesseits als auch jenseits des Atlantiks bei der Bußgeldverhangung als äußerst rigoros: Die Europäische Kommission und die Antitrust Division des US-Justizministeriums (Department of Justice, DOJ) verhängten für Verstöfše gegen das Kartellverbot zuletzt Bußgelder von rund einer Milliarde Euro bzw. USD an Einzelunternehmen. Nach einem neuen Erlass des DOJ kann in den USA künftig ein „effektives“ Compliance-Programm zu einer Bußgeldminderung führen. In der Europäischen Union bleiben Compliance-Programme bei der Bußgeldbemessung weiterhin unberücksichtigt. Der folgende Beitrag widmet sich insbesondere der US-Rechtslage und knüpft damit an frühere Beiträge an.


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