20.11.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Unternehmerische Entscheidungen und Handlungen sind stets mit Risiken verbunden, die sich aus der herrschenden Unsicherheit im Unternehmensumfeld sowie künftige Entwicklungen ergeben
Am 16.4.2019 hat das Europaparlament die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden ("EU-Whistleblower-Richtlinie" (WBRL) verabschiedet



20.11.19 - Zuständigkeit englischer Gerichte für Klage wegen Umweltschäden in Sambìa
Viele Unternehmen mit Sitz in einer westlichen Industrienation haben Tochterunternehmen in Ländern des globalen Südens. Kommt es im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit eines solchen Tochterunternehmens (tatsächlich oder angeblich) zu Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen, machen es ineffektive Justiz, Korruption und Mangel an Ressourcen den Betroffenen häufig schwer, Rechtsschutz Zu erlangen. Daher mehren sich die Versuche, Ansprüche am Sitz des Mutterunternehmens geltend zu machen.

20.11.19 - Compliance-Risiken unter Unsicherheit effektiv managen
Unternehmerische Entscheidungen und Handlungen sind stets mit Risiken verbunden, die sich aus der herrschenden Unsicherheit im Unternehmensumfeld sowie künftige Entwicklungen ergeben. Eine Compliance-Risikoanalyse in einer unsicheren Welt sollte dementsprechend auch die kontinuierliche Suche nach bis dato unbekannten Ursachen und Auslösern für Compliance-Vorfälle beinhalten und nicht lediglich bekannte Rechtsrisiken analysieren.

20.11.19 - Der Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen nach der EU-Whistleblower-Richtlinie
Am 16.4.2019 hat das Europaparlament die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden ("EU-Whistleblower-Richtlinie" (WBRL) verabschiedet. Die Verabschiedung dieser Richtlinie und deren anstehende Umsetzung in nationales Recht werden überwiegend begrüßt. Hinweisgebersysteme sind auch bisher schon als wesentliches Element effektiver Compliance anerkannt. Unternehmen, die Compliance nicht nur als „Window-Dressing“ betreiben wollen, tun daher gut daran, auch unabhängig von der WBRL ein funktionierendes Hinweisgebersystem einzurichten.


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