12.11.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber weist auf die Folgen einer europarechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) hin
NTT identifiziert die vier wichtigsten Herausforderungen bei Konzeption und Einsatz von KI-Anwendungen im Unternehmen



12.11.20 - Patienten müssen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten haben
Anlässlich der Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) am Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erklärt Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Transparency Deutschland teilt die Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten und fordert Nachbesserungen beim geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Patientinnen und Patienten müssen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten haben und sich sicher sein können, dass diese vor privatem Missbrauch für kommerzielle Zwecke umfassend geschützt sind. Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) muss der Schutz sensibler Daten höchste Priorität haben, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren."

12.11.20 - KI-Lösungen müssen jederzeit sowohl die Konformität zu Compliance-, als auch Datenschutzvorgaben erfüllen
NTT identifiziert die vier wichtigsten Herausforderungen bei Konzeption und Einsatz von KI-Anwendungen im Unternehmen. Der Siegeszug Künstlicher Intelligenz spielt beim jüngst ausgelösten Digitialisierungsschub eine herausragende Rolle, schließlich erobert KI ständig neue Anwendungsfelder und findet sich so immer häufiger im praktischen Einsatz. Die Security-Verantwortlichen in Unternehmen stellt diese Entwicklung jedoch vor komplexe, neue Herausforderungen, denn sie müssen sicherstellen, dass KI-Lösungen jederzeit sowohl die Konformität zu Compliance-, als auch Datenschutzvorgaben erfüllen. NTT Ltd. hat die wichtigsten Aktionsfelder dafür identifiziert.

12.11.20 - Der Schutz der Versicherten und ihrer Gesundheitsdaten muss immer im Vordergrund stehen - Das PDSG sieht nur für Nutzende von geeigneten Endgeräten wie Mobiltelefonen oder Tablets einen datenschutzrechtlich ausreichenden Zugriff auf ihre eigene ePA vor
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber weist auf die Folgen einer europarechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) hin: Meine Behörde wird aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Zuständigkeit ergreifen müssen, wenn das PDSG in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt werden sollte. Meiner Auffassung nach verstößt eine Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ausschließlich nach den Vorgaben des PDSG an wichtigen Stellen gegen die europäische personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) hin).


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