14.04.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Welche meiner Daten haben Unternehmen oder Behörden eigentlich gespeichert? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und reichen ein Auskunftsersuchen nach DSGVO ein
Fragen Sie Geschäftsführer, CEOs oder Vorstände: Das Thema "digitale Transformation" steht mittlerweile bei fast allen Unternehmen ganz oben auf der Prioritätenliste



14.04.20 - Verbraucher wünschen sich schnellere Reaktionen auf Daten-Auskunftsersuchen
Welche meiner Daten haben Unternehmen oder Behörden eigentlich gespeichert? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und reichen ein Auskunftsersuchen nach DSGVO ein. Entsprechend Art. 15 Abs. 1 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, von verantwortlichen Unternehmen oder Behörden zu erfahren, ob diese Daten zur eigenen Person verarbeiten. Ist das der Fall, dann hat der Antragsteller grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über diese Daten. Rund jeder fünfte Deutsche (21,2 Prozent) hat bereits solch ein Auskunftsersuchen gestellt, zeigt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Umfrage des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V. in Zusammenarbeit mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut Civey*. Mit der Antwort zufrieden war jedoch nur jeder Dritte (35 Prozent). Probleme gab es etwa, weil die Verantwortlichen die Auskünfte zu spät (28,3 Prozent), unvollständig (17 Prozent), unverständlich (15,6 Prozent) oder gar nicht abgaben (8,8 Prozent).

14.04.20 - No-Code hilft auch regulatorischen Entscheidern in der digitalen Transformation
Fragen Sie Geschäftsführer, CEOs oder Vorstände: Das Thema ‚digitale Transformation‘ steht mittlerweile bei fast allen Unternehmen ganz oben auf der Prioritätenliste. Den Protagonisten der Digitalisierung ist dringlich klar geworden, dass die Modellierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ein wesentlicher Baustein für den Erfolg eines Unternehmens ist. Eine digitale Prozess- und Entscheidungsautomatisierung ermöglicht es Unternehmen, schnell, flexibel und kostensparend am Markt zu agieren. Und in dynamischen Marktumfeldern müssen Entscheidungsprozesse schnell ablaufen und ebenso schnell an neue Anforderungen anpassbar sein.

14.04.20 - Grunderwerbsteuer: Unter Berufung auf Schätzungen wird der Steuerausfall bei der Grunderwerbsteuer auf eine Milliarde Euro jährlich beziffert
Das Steuerschlupfloch Share Deals soll geschlossen werden. Dies verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag, dessen Ziel es ist, die Spekulation mit Land und Immobilien einzudämmen. Wie die Abgeordneten erläutern, würden bei Millionendeals, in denen große Wohnungsbestände oder Gewerbekomplexe übertragen würden, oft nur 94,9 Prozent der Anteile in andere Hände übergehen, so dass man gerade unter der Grenze der Steuerpflicht bei der Grunderwerbsteuer bleibe. Zwischen 1999 und 2017 seien zwei Drittel der Wohnungsportfolios mit über 800 Wohneinheiten als Share Deals verkauft worden. Bei der Hälfte von ihnen seien weniger als 95 Prozent der Anteile erworben worden, so dass keine Grunderwerbsteuer gezahlt worden sei. Unter Berufung auf Schätzungen wird der Steuerausfall bei der Grunderwerbsteuer auf eine Milliarde Euro jährlich beziffert.


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