14.10.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Garantieregelung des deutschen Staates in Höhe von 840 Mio. EUR zur Deckung von Gutscheinen genehmigt, die von Reiseveranstaltern für vor dem 8. März 2020 gebuchte annullierte Pauschalreisen ausgestellt wurden
Die Regierungen Frankreichs und Spaniens haben sich mit Airbus SE darauf geeinigt, die Bedingungen der von ihnen für die Entwicklung des Luftfahrzeugs A350 gewährten rückzahlbaren Anschubinvestitionen zu ändern, um den Marktbedingungen Rechnung zu tragen



14.10.20 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt deutsche Garantieregelung in Höhe von 840 Mio. EUR zum Schutz der Verbraucher und zur Unterstützung der Reisebranche im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Garantieregelung des deutschen Staates in Höhe von 840 Mio. EUR zur Deckung von Gutscheinen genehmigt, die von Reiseveranstaltern für vor dem 8. März 2020 gebuchte annullierte Pauschalreisen ausgestellt wurden. Diese Regelung steht im Einklang mit den Zielen der Empfehlung (EU) 2020/648 der Kommission vom 13. Mai 2020, Gutscheine zu einer attraktiven und zuverlässigen Alternative zur Barerstattung zu machen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die Rechte der Verbraucher auf Entschädigung für stornierte Buchungen müssen gewahrt bleiben, auch in diesen aufgrund der Coronavirus-Pandemie schwierigen Zeiten für die Reisebranche. Die Verwendung von Gutscheinen sollte gefördert werden, und Reisende sollten diese akzeptieren können, ohne befürchten zu müssen, dass sie ihr Geld verlieren. Diese Garantieregelung Deutschlands in Höhe von 840 Mio. EUR dient dem Verbraucherschutz und hilft gleichzeitig Unternehmen der Reisebranche, ihren unmittelbaren Liquiditätsbedarf zu decken und ihre Tätigkeit fortzusetzen."

14.10.20 - Finanzstabilität: Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken im Zusammenhang mit LIBOR-Einstellung
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die EU-Vorschriften über finanzielle Referenzwerte zu ändern. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass es bei Einstellung eines weithin verwendeten Referenzwerts wie in diesem Fall weder zu Störungen der Wirtschaft noch zu Beeinträchtigungen der Finanzstabilität in der EU kommt. Referenzwerte sind untrennbar mit den Finanzmärkten verbunden: Diese Indizes werden zur Bepreisung von Finanzinstrumenten und Verträgen (einschließlich Hypothekarkreditverträgen privater Haushalte) oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet.

14.10.20 - Die EU und die Airbus-Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um den Entscheidungen der WTO im Streitfall in der Luftfahrtbranche in vollem Umfang nachzukommen
Die Regierungen Frankreichs und Spaniens haben sich mit Airbus SE darauf geeinigt, die Bedingungen der von ihnen für die Entwicklung des Luftfahrzeugs A350 gewährten rückzahlbaren Anschubinvestitionen zu ändern, um den Marktbedingungen Rechnung zu tragen. Dies bedeutet, dass die Europäische Union und die betreffenden Mitgliedstaaten – Frankreich, Spanien und Deutschland, die auch als "Airbus-Mitgliedstaaten" bezeichnet werden – den Entscheidungen der Welthandelsorganisation (WTO) im Fall Airbus in vollem Umfang nachkommen. Somit haben die Vereinigten Staaten keinen Grund mehr, ihre Gegenmaßnahmen im Hinblick auf EU-Ausfuhren aufrechtzuerhalten, und es wird ein eindeutiges Signal für eine rasche Beilegung des langjährigen Streits ausgesandt.


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