20.03.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Europa verfolgt eine ambitionierte Sustainable Finance-Strategie - Dies hat die Europäische Kommission noch einmal im "European Green Deal" deutlich unterstrichen
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl von Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nicht registrierter Inkassounternehmen betroffen sind, und den dadurch entstehenden Schaden vor



20.03.20 - Einigung bei EU-Taxonomie wichtiger Meilenstein - praxisnahe Umsetzung auf Level 2 dringend notwendig
Europa verfolgt eine ambitionierte Sustainable Finance-Strategie. Dies hat die Europäische Kommission noch einmal im "European Green Deal" deutlich unterstrichen. Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie ist ein gemeinsames Grundverständnis, was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist. Die erzielte politische Einigung von Kommission, Rat und Parlament zur Taxonomieverordnung ist hier ein wichtiger Meilenstein. Damit wird das Fundament gelegt für ein EU-weit einheitliches Klassifikationssystem, um Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig bewerten zu können. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass jetzt auch Übergangs– und Schlüsseltechnologien als nachhaltig qualifiziert werden können, wenn sie bei anderen Wirtschaftsaktivitäten dazu beitragen, die Taxonomieziele zu erreichen.

20.03.20 - Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl von Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nicht registrierter Inkassounternehmen betroffen sind, und den dadurch entstehenden Schaden vor. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einem Gesetzentwurf zum Inkassowesen hervor. Wie die Bundesregierung schreibt, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erarbeitet und am 16. September 2019 die Beteiligung der Länder und Verbände eingeleitet. Zudem sei der Entwurf der Fraktion der FDP übersandt und auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht worden. Die den Ländern und Verbänden eingeräumte Stellungnahmefrist sei abgelaufen, die Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen.

20.03.20 - Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung"Digitalisierung gestalten
Für Investitionen in die IT-Sicherheit von Krankenhäusern sind nach Angaben der Bundesregierung die Länder sowie die Kliniken selbst verantwortlich. Es liege somit in der Verantwortung von Ländern und Kliniken, etwa in Software und Geräte entsprechend dem Bedarf zu investieren oder spezialisiertes IT-Personal einzustellen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf Investitionen in die IT-Ausstattung und in baulicher Hinsicht könnten aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds gefördert werden.



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