21.08.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen für Bäckereien bleibt bestehen
Maßnahmen zur Verbesserung der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht
21.08.20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen will. Die Änderungen beträfen vor allem Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste, schreibt die Bundesregierung im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze". Konkret geht es darum, dass diese Anbieter neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen müssen.
21.08.20 - Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) befasst sich derzeit damit, die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten und von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) unterstützten Maßnahmen zur Verbesserung der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht umzusetzen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
21.08.20 - Vorstoß der FDP zur Abschaffung der seit Anfang Januar geltenden Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen
Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen für Bäckereien bleibt bestehen. Die FDP-Fraktion scheiterte im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zur Abschaffung der seit Anfang Januar geltenden Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen. In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung stimmten nur die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen für den von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke lehnten den Entwurf ab, die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Entwurf sieht vor, dass die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können.
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