20.08.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Erlaubt das Kartellrecht in der aktuellen COVID-19-Pandemie größere Spielräume bei Kooperationen zwischen Wettbewerbern?
Nach zwei Jahren DSGVO haben viele Unternehmen immer noch mit dem Aufspüren personenbezogener Informationen in ihren Datenbeständen zu kämpfen
20.08.20 - Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft" unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (Urteil vom 18.12.2019 – XI R 21/18), dass die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug (in Form einer "Mitgliedschaft") umsatzsteuerrechtlich eine selbständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf darstellt. Auch wenn der Supermarkt Waren verkauft, die sowohl dem Regelsteuersatz (19 Prozent) als auch dem ermäßigten Steuersatz (7 Prozent) unterliegen, ist auf den Mitgliedsbeitrag der Regelsteuersatz anzuwenden. Die Klägerin betrieb im Jahr 2010 mehrere Bio-Supermärkte in einer deutschen Großstadt unter einer gemeinsamen Dachmarke. In den Märkten konnten Kunden entweder die Waren zum Normalpreis oder verbilligt als "Mitglied" einkaufen. Für die "Mitgliedschaft" zahlten die Kunden einen monatlichen festen Beitrag (je nach Einkommen und Familienstand zwischen ca. 10 Euro und ca. 20 Euro).
20.08.20 - Zwei Jahre DSGVO: So können Unternehmen wichtige Wissenslücken schließen
Nach zwei Jahren DSGVO haben viele Unternehmen immer noch mit dem Aufspüren personenbezogener Informationen in ihren Datenbeständen zu kämpfen. IntraFind erläutert, wie ihnen Enterprise Search-Technologie helfen kann. Am 25. Mai 2020 ist die DSGVO in Kraft getreten. In vielen Unternehmen nimmt man dieses Jubiläum mit eher gemäßigter Begeisterung zur Kenntnis, denn es ist für sie oft immer noch eine große Herausforderung, die Vorgaben der europäischen Datenschutzverordnung zu erfüllen. Das wiegt umso schwerer, als die Behörden nach dem einjährigen Jubiläum der DSGVO ihre anfängliche Zurückhaltung aufgaben. Sie kündigten an, verstärkt Strafen zu verhängen und setzten diese Ankündigung auch in die Tat um.
20.08.20 - Hogan Lovells zum Thema: Kooperationen mit Wettbewerbern und Strukturkrisenkartellen in Zeiten von COVID-19
Das Kartellrecht gilt auch in der aktuellen COVID-19-Pandemie fort. Jüngste Stellungnahmen der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts deuten aber auf eine gewisse Flexibilität der Kartellbehörden bei Kooperationen zwischen Wettbewerbern im Einzelfall hin. Gleichzeitig ermahnen die Kartellbehörden weiterhin zu kartellrechtskonformem Handeln. Unser Münchner Partner Christian Ritz befasst sich mit aktuellen Kooperationsvorhaben und deren Abstimmung mit den Kartellbehörden. Grundsätzlich gilt das Kartellrecht auch in der aktuellen COVID-19-Pandemie uneingeschränkt fort. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit von Wettbewerbern, die zunächst dem Kartellverbot unterfallen und deren Zulässigkeit im Einzelfall anhand der Horizontal-Leitlinien zu beurteilen ist.
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