22.01.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


FinTechs machen es den traditionellen Geldinstituten vor, worin die Zukunft liegt: In den Kundendaten
Die Deutsche Bundesregierung wird den Bericht der Länderarbeitsgruppe zu Legal-Tech-Anwendungen und den Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2019 in ihre laufenden Prüfungen zu möglichen Rechtsänderungen im Hinblick auf Legal-Tech-Angebote einbeziehen



22.01.20 - Bankenauftrag: Vertrauensvorschuss in Neugeschäft ummünzen
FinTechs machen es den traditionellen Geldinstituten vor, worin die Zukunft liegt: In den Kundendaten. Diese dürfen Banken jedoch nicht mehr in einen großen Pool leiten und in Datensilos verteilen. Stattdessen müssen sie dafür sorgen, dass ihre Abteilungen und Entwickler unkompliziert auf Daten zugreifen und diese datenschutzkonform verarbeiten. Erst dann können Banken ihren Kunden in Echtzeit personalisierte Angebote machen. Sobald eine Kunde etwas tut, gleichen gute Finanz-Startups die Aktion mit der Historie ab, um sofort ein personalisiertes Angebot zu unterbreiten. Diese Agilität ist der große Vorteil. Allerdings haben viele Verbraucher ihr Geld noch überwiegend bei einer klassischen Bank liegen. Die wenigsten wickeln ihre Überweisungen über FinTechs oder Messenger ab. Der Grund: Geldinstitute genießen bei Verbrauchern vor allem hinsichtlich des Datenschutzes das höchste Vertrauen. Diese Einschätzung trifft die "BLC Studie Datenschutz 2018", durchgeführt von Berg, Lund & Company.

22.01.20 - Legal Tech auf der Justizministerkonferenz - Welche regulatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Bezug auf Legal-Tech-Unternehmen?
Die Deutsche Bundesregierung wird den Bericht der Länderarbeitsgruppe zu Legal-Tech-Anwendungen und den Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2019 in ihre laufenden Prüfungen zu möglichen Rechtsänderungen im Hinblick auf Legal-Tech-Angebote einbeziehen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Derzeit sehe die Bundesregierung keinen konkreten Anlass für Liberalisierungen im Rechtsdienstleistungsgesetz, heißt es darin weiter. Sie prüfe jedoch, ob Liberalisierungen im Bereich des anwaltlichen Berufsrechts erforderlich sind. Im Einzelnen werde eine Lockerung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren geprüft, um die anwaltliche Erbringung von Legal-Tech-Angeboten zu fördern.

22.01.20 - EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften entscheiden
Der Bundesfinanzhof (BFH) bittet den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Der Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 - I R 18/19 betrifft § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 und ist für Städte und Gemeinden von großer Bedeutung, da sie im Bereich der Daseinsvorsorge häufig an Eigengesellschaften mit dauerdefizitären Tätigkeiten beteiligt sind. Die Klägerin ist ein Energieversorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Da die Anteile der Klägerin zu 100 Prozent von einer Stadt gehalten werden, handelt es sich um eine sog. kommunale Eigengesellschaft. Aus dem Betrieb einer Schwimmhalle erwirtschaftete die Klägerin in den Streitjahren 2002 und 2003 (dauerhaft) Verluste. Diese Verluste wurden vom Finanzamt nicht steuermindernd anerkannt.


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