22.05.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Begriff Compliance ist mittlerweile über das Wirtschaftsleben hinaus geläufig - Inhaltlich bleibt der Begriff jedoch vielen Menschen unklar
Anhand von Urheberrechten können Dritte von der Nutzung eines geschützten Werkes ausgeschlossen werden - Das Urheberrecht verfügt jedoch nicht über eine schrankenlose Gültigkeit
22.05.20 - Unternehmenskultur im Fokus der Digitalisierungsanforderungen – Teil A
In diesem ersten Teil des Beitrags erfolgt zunächst eine theoriegeleitete Betrachtung verschiedener Aspekte der Unternehmenskultur. Auf der Basis begrifflicher Abgrenzungen wird aufgezeigt, welche ökonomische Bedeutung Unternehmenskultur auf die Zukunftsfähigkeit und den Erfolg eines Unternehmens hat. Zudem wird erklärt, wie wichtig ein strategisches Veränderungsmanagement ist und welche Voraussetzungen für erfolgreiche Veränderungen im unternehmerischen Handeln notwendig sind. Als Grundlage für das im zweiten Teil dieses Beitrags vorzustellende Kulturtransformationskonzept werden zudem bedeutsame Modelle für Transformationsprozesse beschrieben.
22.05.20 - L’État, c’est moi? Compliance-Anforderungen an Regierungshandeln
Der Begriff Compliance ist mittlerweile über das Wirtschaftsleben hinaus geläufig. Inhaltlich bleibt der Begriff jedoch vielen Menschen unklar. Die Ursache hierfür, ist unter anderem sicherlich indem sich ständig wechselnden und erweiternden Betätigungsfeld von Compliance zu suchen. Es ist aber auch zu beachten, dass der Begriff recht vage und unbestimmt ist und in verschiedenen Kontexten eine unterschiedliche Bedeutung erlangt. Neue Wortkreationen und Erweiterungen der Themenfelder wie etwa Wettbewerbs-Compliance, Produkt-Compliance oder Umwelt-Compliance verstärken den Eindruck, dass der Begriff weder auf ein Themenfeld noch auf ein Rechtsgebiet beschränkbar ist und im Endeffekt in seiner Bedeutung dynamisch zu betrachten ist. Dies alles erschwert die Definition und Abgrenzung des Begriffs. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Erweiterung des Begriffs Compliance auf Regierungshandeln in demokratischen Staaten.
22.05.20 - Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet
Anhand von Urheberrechten können Dritte von der Nutzung eines geschützten Werkes ausgeschlossen werden. Das Urheberrecht verfügt jedoch nicht über eine schrankenlose Gültigkeit. Es bedarf vielmehr einer Abwägung zwischen den Interessen der Schöpfer des geistigen Eigentums und den Interessen der Allgemeinheit. Im Zeitalter der Digitalisierung finden sich unzählige Online-Plattformen, welche sich der Raubkopien und der unbefugten Weiterverbreitung von unter anderem Filmen und Musikdateien im Internet bedienen.
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