24.11.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit dem Begriff der internen Untersuchung wird die unternehmenseigene Aufklärung von vermutetem Fehlverhalten innerhalb des unternehmerischen Verantwortungsbereiches beschrieben
Manche Wörter sind wie Unkraut. Sie wuchern alles zu und verdecken, was darunterliegt. So ein Wort ist Compliance-Kultur



24.11.20 - Paradigmenwechsel bei Geldbußen gegen Unternehmen
Mit dem Begriff der internen Untersuchung wird die unternehmenseigene Aufklärung von vermutetem Fehlverhalten innerhalb des unternehmerischen Verantwortungsbereiches beschrieben. Interne Ermittlungen bringen infolge der Sichtung unzähliger Dokumente, dem Führen von Mitarbeiterinterviews sowie (automatisierten) Datenabgleichen eine Fülle an Informationen hervor - und im besten Falle auch handfeste Erkenntnisse.

24.11.20 - Über den Wolken einer naiven Managementromantik und die harte Landung
Manche Wörter sind wie Unkraut. Sie wuchern alles zu und verdecken, was darunterliegt. So ein Wort ist Compliance-Kultur. Compliance-Kultur ist en vogue und trifft einen modernen Management-Zeitgeist, weil anscheinend der alte regelbasierte "Compliance 1.0 Ansatz" nicht erfolgreich wirkte. Bereits ein Blick in die aktuellen Stellenanzeigen zeigt, dass der Compliance-Officer von heute nicht nur "Regeüberwacher, -setzer und -vermittler" zu sein hat, sondern auch "Kulturgärtner" oder "Change Manager". Vor diesem Hintergrund wird Compliance-Kultur nur zu gern mit Begriffen wie "Einstellung", "Kopf und Herz", "I/ertrauen", "Glaubwürdigkeit", "Loyalität", "ehrbarer Kaufmann", "Transparenz" und "Haltung" in Verbindung gebracht.

24.11.20 - Paradigmenwechsel bei Geldbußen gegen Unternehmen
Derzeit sind zwei umfängliche Reformvorhaben im Gesetzgebungsverfahren; es liegen jeweils Referentenentwürfe vor. Einerseits wird das Kartellbußgeldverfahren durch die 10. GWB-Novelle fortgeschrieben, wobei die Federführung im Bundeswirtschaftsministerium liegt (sog. Digitalisierungsnovelle, die aber auch umfängliche bußgeldrechtliche Regelungen enthält). Andererseits soll das Unternehmensstrafrecht grundlegend erneuert werden. Hierzu erfolgte im April 2020 ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft (Verbandssanktionengesetz - VerSanG), das vom Bundesministerium der Justiz verantwortet wird. Die verwandte Terminologie ist dabei unterschiedlich.


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