05.07.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission schlägt neue Vorschriften und Maßnahmen vor, die Europa zum globalen Zentrum für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (KI) machen sollen.
Die Europäische Kommission hat drei Verordnungen für den Drohnenbetrieb veröffentlicht.



05.07.21 - Ein Europa für das digitale Zeitalter: Europäische Kommission schlägt neue Vorschriften und Maßnahmen für Exzellenz und Vertrauen im Bereich der künstlichen Intelligenz vor
Die Europäische Kommission schlägt neue Vorschriften und Maßnahmen vor, die Europa zum globalen Zentrum für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (KI) machen sollen. Durch die Kombination aus dem weltweit ersten Rechtsrahmen für KI und einem neuen mit den Mitgliedstaaten koordinierten Plan sollen die Sicherheit und die Grundrechte der Menschen und Unternehmen gewährleistet und gleichzeitig die KI-Verbreitung gefördert sowie Investitionen und Innovationen im Bereich der KI in der gesamten EU verstärkt werden. Ergänzt wird dieses Konzept durch neue Vorschriften für Maschinen zur Anpassung der Sicherheitsvorschriften, um so das Vertrauen der Nutzer in die neue, vielseitige Produktgeneration zu stärken.

05.07.21 - Neue EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen treten in Kraft und gelten ab 2023
Die Europäische Kommission hat drei Verordnungen für den Drohnenbetrieb veröffentlicht. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sowohl Drohnen wie auch bemannte Luftfahrzeuge sicher in einem Teil unseres Luftraums, dem sogenannten U-Space, operieren können. Mit den Verordnungen erhalten Drohnenbetreiber die Möglichkeit, komplexere Operationen über größere Entfernungen durchzuführen, insbesondere im überfüllten, niedrigen Luftraum (unter 120 Meter) und wenn sie außer Sichtweite sind. "Drohnen sind ein fester Bestandteil der künftigen Verkehrs- und Logistiklandschaft. Es gibt ein enormes Potenzial für neue Fracht- und Lieferdienste sowie andere innovative Anwendungen, darunter auch Drohnenflüge mit Passagieren an Bord in der Zukunft", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean.

05.07.21 - Besteuerung: Rat nimmt neue Vorschriften zur Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit und zur Einbeziehung des Verkaufs über digitale Plattformen an
Immer mehr Personen und Unternehmen nutzen digitale Plattformen, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten. Allerdings werden über digitale Plattformen erzielte Einkünfte häufig nicht gemeldet und Steuern nicht gezahlt, insbesondere wenn die digitalen Plattformen in mehreren Ländern betrieben werden. Dies führt zu Steuereinbußen in den Mitgliedstaaten und verschafft Händlern auf digitalen Plattformen einen unlauteren Vorteil gegenüber traditionellen Unternehmen. Mit den Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung soll dieses Problem angegangen werden, indem zum einen die Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung der von Verkäufern auf ihren Plattformen erzielten Einkünfte und zum anderen die Mitgliedstaaten zum automatischen Austausch dieser Informationen verpflichtet werden.


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