10.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 5. März 2021 stimmte der Bundesrat – fast unbeachtet von der Öffentlichkeit – dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) zu.
Mit dem praktischen Regulierungseffekt des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.



10.08.21 - "Gläsernen Bürger:" Fatale Weichenstellung durch Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
Am 5. März 2021 stimmte der Bundesrat – fast unbeachtet von der Öffentlichkeit – dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) zu. Mit dem Gesetz soll der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen staatlichen Stellen vereinfacht und damit die Effizienz der Verwaltung gesteigert werden. Das Gesetz führt die persönliche Steuer-ID als einheitliche Kennziffer – Erkennungsmerkmal – für behördliche Informationen über alle in Deutschland lebenden Personen ein. Zur Verwaltung dieses Systems soll eine neue Behörde etabliert werden, die "Registermodernisierungsbehörde". Zur Gewährleistung des Datenschutzes soll eine automatische Berechtigungsprüfung bei Übertragungen von Informationen über einzelne Bürger und Bürgerinnen zwischen Behörden eingeführt werden. Die betroffene Person erfährt von dem Vorgang nur etwas, wenn sie sich diese Information im Nachhinein aktiv beschafft. Dazu wird ein sogenanntes Datencockpit eingerichtet.

10.08.21 - Bitkom äußerte sich zu Plänen für internationale Steuerreform und Digitalsteuer
Das Europäische Parlament seine Position zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle und zur Einführung einer Digitalabgabe in der Europäischen Union fest. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Es ist ein wichtiges Ziel, das internationale Steuerrecht zu vereinheitlichen und die Besteuerung von Unternehmen gerechter zu gestalten. Das darf aber nicht dazu führen, dass digitale Unternehmen oder digitale Geschäftsmodelle einseitig mit einer steuerlichen Sonderbelastung belegt werden."

10.08.21 - NetzDG: Bestehende problematische Praktiken seien aber laut Gutachten nicht auf strukturelle Schwächen des Gesetzes zurückzuführen, sondern auf die teilweise unzureichende Umsetzung durch die sozialen Netzwerke selbst
Mit dem praktischen Regulierungseffekt des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28631) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28025). Darin heißt es, die Prüfung der beabsichtigten Wirkungen des NetzDG auf die Anbieter sozialer Netzwerke mit Blick auf den Umgang mit Beschwerden über bestimmte strafbare Inhalte, insbesondere Hasskriminalität, sei Gegenstand der Evaluierung des NetzDG gewesen. Im Evaluierungsbericht der Bundesregierung vom 9. September 2020 werde dargestellt, dass eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft im Umgang mit den vom NetzDG umfassten rechtswidrigen Inhalten festzustellen sei. Die zentralen Compliance-Regeln seien von den erfassten Anbietern sozialer Netzwerke grundsätzlich angenommen und umgesetzt worden.


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