20.09.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für Unternehmen soll es schwerer werden, Steuern zu vermeiden, indem sie Geschäfte über sogenannte Steueroasen abwickeln. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, mit dem sie einem Beschluss auf EU-Ebene nachkommt.
Die Modernisierung des Tabaksteuerrechts ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses gewesen. Die Experten kritisierten den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus unterschiedlichen Richtungen. Aus Sicht von Medizinern geht die geplante Steuererhöhung nicht weit genug, um abschreckend zu wirken.



20.09.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
Für Unternehmen soll es schwerer werden, Steuern zu vermeiden, indem sie Geschäfte über sogenannte Steueroasen abwickeln. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, mit dem sie einem Beschluss auf EU-Ebene nachkommt. Bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss bestand Einigkeit unter den Sachverständigen über dieses Ziel, an den einzelnen Maßnahmen allerdings gab es teils heftige Kritik. Gleich eine Reihe von Sachverständigen wies darauf hin, dass es auch legitime Geschäfte mit sogenannten Steueroasen gebe, die nichts mit Steuervermeidung zu tun hätten. Arne Schnitger von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers führte als Beispiele Reise und Touristik sowie Schiff- und Luftfahrt auf. Hier tätige Unternehmen könnten Geschäftsbeziehungen zu Ländern auf der Schwarzen Liste der Europäischen Union, auf die sich der Gesetzentwurf bezieht, nicht ohne weiteres aufgeben. Schnitger kritisierte darüber hinaus im Gesetzentwurf vorgesehene Nachweispflichten, die in der Praxis kaum zu erfüllen seien, und forderte Änderungen, um "das Gesetz anwendbar zu machen".

20.09.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG)
Die Modernisierung des Tabaksteuerrechts ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses gewesen. Die Experten kritisierten den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus unterschiedlichen Richtungen. Aus Sicht von Medizinern geht die geplante Steuererhöhung nicht weit genug, um abschreckend zu wirken. Nach Auffassung der Tabak- und E-Tabakbranche ist der geplante Steueraufschlag zu hoch. Größter Diskussionspunkt der Experten in der Anhörung unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Katja Hessel (FDP) war die praktische Gleichbehandlung von Zigaretten und ihrer verbrennungsfreien Alternativen. Vor allem die geladenen Sucht-Mediziner sahen das kritisch. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung E-Zigaretten und Tabakerhitzer von 2022 an höher besteuern. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sollen künftig der Tabaksteuer statt der Umsatzsteuer unterworfen werden. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt, so dass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.

20.09.21 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Wirtschaftsverbände befürchten eine zu einseitige Lastenverteilung zuungunsten deutscher Unternehmen nach Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes. Insgesamt sprach sich eine breite Mehrheit von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales dennoch für ein solches Gesetz aus. Grundlage der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke, in dem diese eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes fordert. Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden.


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