05.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das Veto Ungarns gegen die Übernahme der ungarischen Tochtergesellschaften der AEGON-Gruppe durch die Wiener Versicherung Gruppe AG (VIG) gegen Artikel 21 der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) verstößt. Nach diesem Artikel ist ausschließlich die Kommission für Zusammenschlüsse von unionsweiter Bedeutung zuständig.
Die Europäische Union leitete bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen China ein, weil das Land die Möglichkeiten von EU-Unternehmen einschränkt, sich an ein ausländisches Gericht zu wenden, um ihre Patente zu schützen und zu nutzen.
05.05.22 - Fragen und Antworten: Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen - Warum legt die Kommission diese Initiative vor?
Der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist eine der wichtigsten politischen Prioritäten der EU. Er ist für das Wohlergehen unserer Gesellschaft und unseres Planeten von entscheidender Bedeutung. Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Schaffung einer nachhaltigen und gerechten Wirtschaft und Gesellschaft, benötigen jedoch Unterstützung in Form klarer Vorgaben. Rechtsvorschriften auf EU-Ebene über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen werden den ökologischen Wandel voranbringen und die Menschenrechte in Europa und darüber hinaus schützen. Der Ruf nach einem Tätigwerden des Gesetzgebers kommt nicht nur aus dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie aus der Zivilgesellschaft, sondern auch von den Unternehmen selbst. Rund 70 Prozent der Unternehmen, die an der vorläufigen Studie über die Sorgfaltspflicht von 2020 sowie an der offenen öffentlichen Konsultation 2021 teilnahmen, waren sich darin einig, dass ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen zur Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltfolgen erforderlich ist. In einer Verbraucherumfrage aus dem Jahr 2020 gaben nahezu acht von zehn Befragten an, dass Nachhaltigkeit für sie wichtig sei.
05.05.22 - Fusionskontrolle: Kommission sieht im Veto Ungarns gegen die Übernahme der ungarischen Tochtergesellschaften von AEGON durch VIG einen Verstoß gegen Artikel 21 der EU-Fusionskontrollverordnung
Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das Veto Ungarns gegen die Übernahme der ungarischen Tochtergesellschaften der AEGON-Gruppe durch die Wiener Versicherung Gruppe AG (VIG) gegen Artikel 21 der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) verstößt. Nach diesem Artikel ist ausschließlich die Kommission für Zusammenschlüsse von unionsweiter Bedeutung zuständig. Der Erwerb der ungarischen Tochtergesellschaften der AEGON-Gruppe durch VIG ist Teil einer umfassenderen Transaktion, in der VIG die ungarischen, polnischen, rumänischen und türkischen Lebens- und Nichtlebensversicherungssparten, Pensionsfonds, Vermögensverwaltung und Nebendienstleistungen von AEGON übernehmen möchte. Die Kommission hat das Vorhaben am 12. August 2021 auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, ohne sie an Bedingungen oder Auflagen zu knüpfen. Vor der Genehmigung durch die Kommission hatte die ungarische Regierung ihr Veto gegen die Übernahme der ungarischen Tochtergesellschaften der AEGON-Gruppe durch VIG eingelegt. Rechtsgrundlage für das Veto war eine Notverordnung über ausländische Direktinvestitionen, die infolge der Coronakrise eingeführt wurde. Die ungarischen Behörden vertraten die Auffassung, dass der Erwerb die legitimen Interessen Ungarns gefährde.
05.05.22 - EU beschwert sich bei der WTO über China, um ihren High-Tech-Sektor zu verteidigen
Die Europäische Union leitete bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen China ein, weil das Land die Möglichkeiten von EU-Unternehmen einschränkt, sich an ein ausländisches Gericht zu wenden, um ihre Patente zu schützen und zu nutzen. China schränkt EU-Unternehmen mit Rechten an Schlüsseltechnologien (wie 3G, 4G und 5G) beim Schutz dieser Rechte stark ein, wenn ihre Patente beispielsweise von chinesischen Mobiltelefonherstellern illegal oder ohne angemessenen Ausgleich genutzt werden. Patentinhaber, die außerhalb Chinas vor Gericht gehen, werden in China oft mit erheblichen Geldstrafen belegt, wodurch sie unter Druck gesetzt werden, sich mit Lizenzgebühren unter den marktüblichen Sätzen zufrieden zu geben. Diese chinesische Politik beeinträchtigt Innovation und Wachstum in Europa außerordentlich und nimmt europäischen Technologieunternehmen de facto die Möglichkeit, die Rechte auszuüben und durchzusetzen, die ihnen einen technologischen Vorsprung verleihen.
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