08.08.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern.
Der Finanzplatz des Fürstentums Liechtenstein verwaltete im Jahr 2020 rund 365,4 Milliarden Schweizer Franken mit steigender Tendenz und beschäftigte damit circa 6.000 Personen, was fast zehn Prozent der insgesamt in Liechtenstein Beschäftigten darstellt. Damit ist der Finanzmarkt aus wirtschaftlicher Sicht ein wichtiges Standbein Liechtensteins.
08.08.22 - Mindestlohn nicht gegen Insolvenzanfechtung gesichert
Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Dies dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln. Der Rückgewähranspruch umfasst das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt. Die beklagte Arbeitnehmerin erhielt in den letzten beiden Monaten vor dem Insolvenzantrag - und damit in von § 131 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InsO erfassten Zeiträumen - unter Angabe des Verwendungszwecks für zwei Monate ihr Arbeitsentgelt von dem Konto der Mutter ihres damals bereits zahlungsunfähigen Arbeitgebers.
08.08.22 - Studie: Integrität ist kein neues Label für Compliance, sie geht als wertebasierter, kulturell geprägter Ansatz viel weiter
Das Institut für Finanzdienstleistung Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben gemeinsam eine Studie zum Thema Integrität in Schweizer und deutschen Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass Integrität in Unternehmen stärker gefördert werden muss, insbesondere die Vorbildfunktion der Unternehmensleitung spielt dabei eine zentrale Rolle, um Integritäts- und Compliance-Verstöße im unternehmerischen Kontext zu vermeiden beziehungsweise zu verringern. Zudem ließ sich auch feststellen, dass Integrität in vielen Unternehmen am eigenen Organisationsdefizit scheitert, so etwa, wenn Mitarbeitende keinen Zugriff auf aktuelle, relevante Compliance-Informationen erhalten.
08.08.22 - LegalTech-Compliance-Prozesse können dazu beitragen, die Produktivität des Finanzplatzes Liechtenstein zu fördern und Compliance-Herausforderungen effizienter zu bewältigen
Der Finanzplatz des Fürstentums Liechtenstein verwaltete im Jahr 2020 rund 365,4 Milliarden Schweizer Franken mit steigender Tendenz und beschäftigte damit circa 6.000 Personen, was fast zehn Prozent der insgesamt in Liechtenstein Beschäftigten darstellt. Damit ist der Finanzmarkt aus wirtschaftlicher Sicht ein wichtiges Standbein Liechtensteins. Auch als Innovationsstandort ist das Fürstentum beliebt. Liechtenstein erlebt unter anderem aufgrund der Gesetzgebung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes ein starkes Wachstum an innovativen Blockchain-Unternehmen. Die Anzahl dieser Unternehmen hatte sich im zweiten Halbjahr 2019 fast verdoppelt, von 42 auf 80 Unternehmen. Die Regierung Liechtensteins sieht zudem eine weitere Förderung des Finanzplatzes und vor allem seiner Innovationskraft unter anderem mithilfe von beschleunigten Bewilligungsprozessen bei innovativen Firmen, welche neue Geschäftsmodelle vorbringen, vor.
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