15.07.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit dem Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" will die Bundesregierung drei Problemkomplexe angehen.
Der Einsatz synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) ist laut Bundesregierung "unerlässlich, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen".


15.07.22 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
Mit dem Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" will die Bundesregierung drei Problemkomplexe angehen: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien; Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise. Um die Klimaschutzziele aus dem Übereinkommen von Paris zu erreichen, will Deutschland spätestens im Jahr 2045 klimaneutral sein. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist dafür auch der Ausbau der Stromnetze von zentraler Bedeutung, heißt es in dem Entwurf. Der sei mit Blick auf die Sektorenkopplung - Elektromobilität und damit verbundener Ladeinfrastrukturaufbau wie auch Elektrifizierung des Wärmesektors - zwingend erforderlich.

15.07.22 - BGH-Urteil: Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios
Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu entscheiden (Urteil vom 4. Mai 2022 – XII ZR 64/21), ob die Betreiberin eines Fitness-Studios zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet ist, welche sie in der Zeit, in der sie ihr Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen hat. Die Parteien schlossen am 13. Mai 2019 einen Vertrag über die Mitgliedschaft im Fitnessstudio der Beklagten mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend ab dem 8. Dezember 2019. Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der im Lastschriftverfahren eingezogen wurde, betrug 29,90 Euro nebst einer halbjährigen Servicepauschale. Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie musste die Beklagte das Fitnessstudio in der Zeit vom 16. März 2020 bis 4. Juni 2020 schließen.

15.07.22 - E-Fuels unerlässlich, um Klimaziele im Verkehr zu erreichen
Der Einsatz synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) ist laut Bundesregierung "unerlässlich, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen". Der Einsatz dieser Kraftstoffe sollte sich jedoch vor allem auf Verkehrsträger konzentrieren, die schwer zu elektrifizieren sind, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Sowohl die Unterstützung der Forschung als auch der Markthochlauf von synthetischen strombasierten Kraftstoffen im Luftverkehr soll der Antwort zufolge vorangetrieben werden, "um perspektivisch das klimaneutrale Fliegen zu ermöglichen". Dabei gelte es jedoch zu beachten, dass bei der Produktion von E-Kerosin technisch bedingt immer auch gewisse Mengen an E-Diesel und E-Benzin anfallen, "welche beispielsweise im Schiffs- oder Straßenverkehr genutzt werden könnten". Deshalb sehe auch die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) explizit die Anrechnung und somit die Förderung von synthetischen strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr vor, schreibt die Bundesregierung.


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