19.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der MGM Holdings Inc. ("MGM") durch Amazon.com Inc. ("Amazon") nach der EU-Fusionskontrollverordnung vorbehaltlos genehmigt.
Die Europäische Kommission hat am 15. März 2022 unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von Unternehmen und Verbänden der Automobilbranche in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt.



19.05.22 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von MGM durch Amazon
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der MGM Holdings Inc. ("MGM") durch Amazon.com Inc. ("Amazon") nach der EU-Fusionskontrollverordnung vorbehaltlos genehmigt. Sie gelangte zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") aufwirft. Amazon ist ein in vielen Branchen (Einzelhandel, Unterhaltungselektronik, Technologiedienstleistungen, aber auch (Mit-)Produktion und Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten (AV-Inhalten) über Premium-Videodienste) tätiger Mischkonzern. MGM ist ein Unternehmen der Unterhaltungsindustrie und auf die Erstellung und den Vertrieb audiovisueller Inhalte spezialisiert. Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten nicht ernsthaft beeinträchtigen würde.

19.05.22 - Kartellrecht: Europäische Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen in der Automobilbranche durch
Die Europäische Kommission hat am 15. März 2022 unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von Unternehmen und Verbänden der Automobilbranche in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt. Parallel dazu hat sie förmliche Auskunftsverlangen an mehrere in der Automobilindustrie tätige Unternehmen gerichtet. Die Kommission hat Bedenken, dass mehrere Unternehmen und Verbände gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Beamten der Kommission wurden von Beamten der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet. Die Nachprüfungen wurden in Abstimmung mit der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde durchgeführt.

19.05.22 - "Pelzfreies Europa": EU-Kommission beschließt Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative zum Pelzverbot in der EU
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative "Fur Free Europe" (Pelzfreies Europa) zu registrieren. Mit diesem Bürgerbegehren wollen die Organisatoren die Kommission auffordern, ein EU-weites Verbot der Haltung und Tötung von Tieren zum Zwecke der Pelzgewinnung einzuführen. Außerdem soll es verboten werden, solche Pelze und Produkte, die solche Pelze enthalten, in der EU zu verkaufen. Da diese Europäische Bürgerinitiative (EBI) die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen. Nach der Registrierung können die Organisatoren mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren.

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