19.09.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB.
Über Ermittlungen gegen Bedienstete und Beamte der Bundespolizei wegen des Vorwurfs des unberechtigten Zugriffs auf dienstliche Datensysteme seit 2020 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
19.09.22 - Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten per Gesetz verankert
Erschreckende Nachrichten über brennende Fabriken, zerstörte Regenwälder und furchtbare Arbeitsbedingungen in vermeintlich weit entfernten Ländern machen seit Jahren die Runde. Was jedoch häufig durch das Raster der Katastrophen-Berichterstattung fällt, ist die Frage nach der (Mit-)Verantwortung deutscher Unternehmen. Dabei sind hiesige Firmen direkt und indirekt an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. In einer Studie hat die Universität Maastricht über 1.800 Beschwerden gegen Unternehmen aus dem Zeitraum 2005 bis 2014 ausgewertet. 87 davon betreffen deutsche Betriebe. Nur Firmen aus vier anderen Ländern konnten noch mehr Beanstandungen auf sich vereinen. Um dieser dunklen Seite des internationalen Kapitalismus beizukommen, ist seit Juli 2021 eine Sorgfaltspflicht für globale Lieferketten im deutschen Recht per Gesetz verankert. Doch was steckt dahinter?
19.09.22 - Missbrauch dienstlicher Daten und Mittel bei Bundesbehörden
Über Ermittlungen gegen Bedienstete und Beamte der Bundespolizei wegen des Vorwurfs des unberechtigten Zugriffs auf dienstliche Datensysteme seit 2020 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Danach wurden im Jahr 2020 in sieben Fällen dienstrechtliche Ermittlungen geführt; davon in einem Fall auch strafrechtliche Ermittlungen. Im Jahr 2021 wurden in zehn Fällen dienstrechtliche Ermittlungen geführt; davon in zwei Fällen auch strafrechtliche Ermittlungen, und im laufenden Jahr in zwei Fällen sowohl dienst- als auch strafrechtliche Ermittlungen, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zugleich verweist sie darauf, dass in den statistischen Erfassungen ausschließlich abgeschlossene Verfahren berücksichtigt wurden. In 13 Fällen wurden den Angaben zufolge Disziplinarmaßnahmen beziehungsweise vergleichbare personalrechtliche Sanktionen verhängt.
19.09.22 - Amazon: Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB)
Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Amazon.com Inc., Seattle, USA ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB. Die Vorschrift des § 19a GWB ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit Januar 2021 in Kraft. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
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