23.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Sagt eine Airline Flüge wegen der Corona-Pandemie ab, muss sie ihre Kunden klar über ihr Recht auf Erstattung des Flugpreises informieren. Sie darf nicht nur einen Gutschein oder eine kostenfreie Umbuchung anbieten.
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung erzielt, durch die die EU mehr Einfluss im Hinblick auf den Zugang zu Märkten für öffentliche Aufträge außerhalb der EU erhalten soll.
23.05.22 - Bundeskartellamt macht Weg frei für die nächste Ausbaustufe von giropay
Das Bundeskartellamt hat verkündet, dass es keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die nächste Ausbaustufe von giropay habe. Neben der Integration der girocard als weiterem Zugangsweg im Online-Bezahlverfahren giropay wird es auch Vereinfachungen bei der Nutzung für Kunden und Händler geben. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der beiden kreditwirtschaftlichen Lösungen girocard und giropay. Nun ist der Weg frei, um mit der digitalen girocard künftig über die Marke giropay auch im Online-Handel flächendeckend bezahlen zu können. Die girocard ist mit rund 100 Millionen ausgegebenen Karten zum Bezahlen die am stärksten verbreitete Debitkarte in Deutschland. Sie hat während der Pandemie dem kontaktlosen Bezahlen in Deutschland zum Durchbruch verholfen.
23.05.22 - Maßnahmen der EU zur Verbesserung des gegenseitigen Zugangs zum internationalen Beschaffungswesen
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung erzielt, durch die die EU mehr Einfluss im Hinblick auf den Zugang zu Märkten für öffentliche Aufträge außerhalb der EU erhalten soll. Dadurch werden auch für EU-Unternehmen mehr Chancen geschaffen. Der Einigung über das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI) war am 14. März ein abschließender Trilog in Brüssel vorangegangen. Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten in der Welt. Viele der wichtigsten Handelspartner der EU wenden jedoch auf ihren eigenen Märkten restriktive, Unternehmen aus der EU diskriminierende Praktiken an. Diese Beschränkungen betreffen wettbewerbsorientierte EU-Branchen wie Bau, öffentlicher Verkehr, Medizinprodukte, Stromerzeugung und Arzneimittel.
23.05.22 - Condor darf nach Flugabsage nicht nur Gutschein und Umbuchung anbieten
Sagt eine Airline Flüge wegen der Corona-Pandemie ab, muss sie ihre Kunden klar über ihr Recht auf Erstattung des Flugpreises informieren. Sie darf nicht nur einen Gutschein oder eine kostenfreie Umbuchung anbieten. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Condor Flugdienst GmbH entschieden. In einem ähnlichen Verfahren hatte zuvor das Landgericht Hannover den Reiseveranstalter TUI Deutschland zur Richtigstellung seiner Kundeninformationen auf der Webseite verurteilt. "Wenn die Airline einen Flug absagt, ist sie vorrangig dazu verpflichtet den gezahlten Preis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten – egal aus welchen Gründen der Flug annulliert wurde", erläutert Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv, die Rechtslage. "Seit Beginn der Corona-Pandemie vermitteln die Webseiten vieler Fluggesellschaften und Reiseveranstalter dagegen den Eindruck, als könnten Kunden nur zwischen einem Gutschein und einer Umbuchung wählen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit erfreulicher Deutlichkeit festgestellt, dass diese Irreführung rechtswidrig ist."
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