24.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, unterliegt der dabei erzielte Gewinn der Besteuerung. Ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) halbherzig.



24.05.22 - Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für Corona-bedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über die Frage entschieden (Urteil vom 17. März 2022 – III ZR 79/21), ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind. Der Kläger ist Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs. Am 22. März 2020 erließ das beklagte Land Brandenburg eine Corona-Eindämmungsverordnung, wonach Gaststätten für den Publikumsverkehr zu schließen waren und den Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Der Betrieb des Klägers war in dem Zeitraum vom 23. März bis zum 7. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Der Kläger erkrankte auch nicht. Während der Zeit der Schließung seiner Gaststätte bot er Speisen und Getränke im Außerhausverkauf an. Im Rahmen eines staatlichen Soforthilfeprogramms zahlte die Investitionsbank Brandenburg 60.000 Euro als Corona-Soforthilfe an ihn aus.

24.05.22 - Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten "Gartenhauses" unterliegt nicht der Einkommensteuer
Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, unterliegt der dabei erzielte Gewinn der Besteuerung. Ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Eine solche privilegierte Nutzung liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein (voll erschlossenes) "Gartenhaus" baurechtswidrig dauerhaft bewohnt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26.10.2021 – IX R 5/21 entschieden. Im Streitfall veräußerte der Kläger innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums Grundstücke, die in einem Kleingartengelände liegen und auf denen sich ein von ihm selbst bewohntes "Gartenhaus" befindet. Die Errichtung des "Gartenhauses" war dem früheren Eigentümer nur unter der Auflage genehmigt worden, dass das Gebäude nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden darf. Das Finanzamt unterwarf den bei der Veräußerung entstandenen Gewinn - ebenso wie das Finanzgericht - der Einkommensteuer. Dem ist der BFH entgegengetreten.

24.05.22 - EU-Lieferkettengesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) halbherzig. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleitung Verbraucherpolitik des vzbv, kommentiert: "Bei Menschenrechten und Umweltschutz sollte die Europäische Kommission keine halben Sachen machen – danach sieht es aktuell aber aus. Der veröffentlichte Vorschlag hätte weitreichender ausfallen müssen. Positiv ist, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette in die Verantwortung genommen werden und das auch haftungsbewährt. Die Sorgfaltspflichtenregulierung soll nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission allerdings nicht für kleine und mittlere Unternehmen gelten."


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