25.05.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 9. Februar 2022 meldete Phoenix die Übernahme mehrerer im Besitz von McKesson befindlicher Unternehmen an; außerdem wollte Phoenix das Wundpflegegeschäft von McKesson in Deutschland sowie andere europäische Vermögenswerte erwerben.
Mit der Bauprodukteverordnung soll sichergestellt werden, dass der freie Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt gewährleistet wird. Zu diesem Zweck werden in dieser Verordnung harmonisierte Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU festgelegt.


25.05.22 - Fusionskontrolle: Teilverweisung einer geplanten Übernahme im Pharmasektor an die französische Wettbewerbsbehörde durch die Kommission; Genehmigung für das Vorhaben außerhalb Frankreichs erteilt
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme eines Teils von McKesson durch Phoenix teilweise an die französische Wettbewerbsbehörde verwiesen, nachdem diese um eine solche Verweisung ersucht hatte. Soweit das Vorhaben außerhalb Frankreichs angesiedelt ist, hat die Kommission es nach der EU-Fusionskontrollverordnung vorbehaltlos genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die übrigen Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") aufwirft. Phoenix und McKesson sind in mehreren europäischen Ländern im Groß- und Einzelhandel mit Arzneimitteln tätig. Am 9. Februar 2022 meldete Phoenix die Übernahme mehrerer im Besitz von McKesson befindlicher Unternehmen an; außerdem wollte Phoenix das Wundpflegegeschäft von McKesson in Deutschland sowie andere europäische Vermögenswerte erwerben.

25.05.22 - Kreislaufwirtschaft: Kommission schlägt neue Verbraucherrechte vor und will Greenwashing verbieten
Die EU-Kommission schlägt eine Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften vor, um das Bewusstsein für den ökologischen Wandel zu stärken. Durch die aktualisierten Vorschriften wird sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Produkten fundierte und umweltfreundliche Entscheidungen treffen können. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, für welche Lebensdauer ein Produkt ausgelegt ist sowie ob und wie es sich überhaupt reparieren lässt. Darüber hinaus sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unzuverlässigen oder falschen Umweltaussagen geschützt werden, indem das sogenannte Greenwashing und irreführende Angaben zur Lebensdauer eines Produkts verboten werden. Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: "Wir unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich mehr und mehr Produkte wünschen, die eine längere Lebensdauer haben und repariert werden können. Wir müssen sicherstellen, dass ihr Engagement nicht durch irreführende Informationen behindert wird."

25.05.22 - Harmonisierte Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU
Mit der Bauprodukteverordnung soll sichergestellt werden, dass der freie Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt gewährleistet wird. Zu diesem Zweck werden in dieser Verordnung harmonisierte Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU festgelegt. Die bestehenden harmonisierten Vorschriften konzentrieren sich darauf, wie die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale erfasst werden kann, z. B. in Bezug auf Brandverhalten, Wärmeleitung oder Schalldämmung. Der derzeitige Rechtsrahmen enthält auch harmonisierte Vorschriften für die CE-Kennzeichnung dieser Produkte. Dadurch wird sichergestellt, dass Fachleuten, Behörden und Verbrauchern zuverlässige Informationen zur Verfügung stehen, damit sie die Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in verschiedenen Ländern vergleichen können. Die Mitgliedstaaten sind jedoch für die Festlegung der Sicherheits-, Umwelt- und Energieanforderungen im Hoch- und Tiefbau verantwortlich.


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