25.02.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Digitalverband Bitkom hat den zügigen Abschluss der Trilog-Beratungen über den Data Governance Act gelobt und sieht in ihm eine große Chance, das Teilen von Daten in der EU zu fördern.



25.02.22 - Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission abgeschlossen
Der Digitalverband Bitkom hat den zügigen Abschluss der Trilog-Beratungen über den Data Governance Act gelobt und sieht in ihm eine große Chance, das Teilen von Daten in der EU zu fördern. "Der Data Governance Act schafft neue europaweit einheitliche Regeln für das Teilen von Daten zwischen Unternehmen, Privatpersonen und der öffentlichen Hand", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Mit dem Data Governance Act wird die Bedeutung von Daten der öffentlichen Hand betont und ihre Weiternutzung gefördert. Dies kann dringend notwendigen Schwung für die europäische Datenwirtschaft liefern." Insbesondere begrüßt Bitkom beim Data Governance Act, dessen erster Entwurf vor gerade einmal etwas mehr als einem Jahr vorgestellt wurde, dass Datenvermittlungsdienste als wichtige Akteure für die europäische Digitalwirtschaft anerkannt werden. "Datenvermittlungsdienste können nicht nur die Effizienz beim Teilen von und Handel mit Daten erhöhen, sondern sie schaffen auch das notwendige Vertrauen", so Dehmel. "Mit dem Data Governance Act wird eine Balance zwischen dem Einsatz und dem Schutz von Daten geschaffen, die ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem datensouveränen Europa sein kann."

25.02.22 - Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz: "Nicht gut gemacht ist das TTDSG, weil entscheidende Fragen noch ungeklärt sind, zum Beispiel wie die neuen Datentreuhänder für die Einwilligungen bei Cookies genau funktionieren sollen"
Am 1. Dezember 2021, trat das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz ist gut gemeint und geht in die richtige Richtung, aber leider ist es nicht wirklich gut gemacht und kommt auch noch zur falschen Zeit. Gut gemeint ist das TTDSG, weil in einer aktuellen Bitkom-Studie aus dem Oktober acht von zehn Unternehmen ab 20 Beschäftigten (79 Prozent) angeben, dass Datenschutz-Anforderungen das größte Hemmnis bei der Digitalisierung sind. Mit dem TTDSG versucht die Bundesregierung vor allem für mehr Übersichtlichkeit beim Datenschutzrecht zu sorgen. Dazu werden datenschutzrechtliche Regelungen, die bislang in verschiedenen Gesetzen verstreut waren, in einem neuen Gesetz zusammengefasst und zugleich an neue Erfordernisse angepasst.


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