30.06.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben in den Trilogverhandlungen eine politische Einigung zum "Digital Services Act" (DSA) gefunden – dem künftigen europäischen Regelwerk für Internet-Plattformen.
Große Datenmengen und die Erkenntnisse, die darin verborgen liegen, sind aus der deutschen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Wie eine Bitkom-Umfrage ergab, sammelt die überwiegende Mehrheit der Unternehmen bereits Informationen, um sie zu analysieren und die Ergebnisse zur Optimierung interner Prozesse und zur Steigerung des Geschäftswerts zu nutzen.



30.06.22 - Chief Ethics Officer: Warum zeitgemäße Datennutzung einen neuen Experten braucht
Große Datenmengen und die Erkenntnisse, die darin verborgen liegen, sind aus der deutschen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Wie eine Bitkom-Umfrage ergab, sammelt die überwiegende Mehrheit der Unternehmen bereits Informationen, um sie zu analysieren und die Ergebnisse zur Optimierung interner Prozesse und zur Steigerung des Geschäftswerts zu nutzen. Gleichzeitig übersehen jedoch die meisten, dass mit diesem Erfolg eine neue Verantwortung einhergeht. Um wirklich gewinnbringende Ergebnisse erzielen zu können, sollten im ersten Schritt grundlegende Schritte durchlaufen werden, die ganz konkret die Datenherkunft und -verwaltung betreffen. Vor allem dann, wenn KI-Technologien genutzt werden, spielt das eine essenzielle Rolle, denn die Qualität der verwendeten Daten hier das wichtigste Kriterium. Wenn es jedoch an Nachvollziehbarkeit mangelt, besteht die Gefahr, dass die Ergebnisse verzerrt werden, was zu verfälschten Entscheidungen führt. Und diese können fatale Ungerechtigkeiten nach sich ziehen. Dadurch wird im schlimmsten Fall nicht nur die Privatsphäre der Daten kompromittiert.

30.06.22 - Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug
Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt iSv. § 1 AÜG aF ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG aF, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unterliegt. Die Voraussetzungen eines Arbeitgeberwechsels nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF sind in diesem Fall nicht erfüllt. Die Klägerin ist französische Staatsangehörige und hat ihren Wohnsitz in Frankreich. Sie wurde von einer Gesellschaft, die ihren Sitz in Frankreich hat, zum 1. Oktober 2014 als Fachberaterin/Ingenieurin eingestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt kraft Rechtswahl französischem Recht. Vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. April 2016 wurde die Klägerin von ihrer Arbeitgeberin, die nicht im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG aF war, im Betrieb der Beklagten in Karlsruhe als Technikerin/Beraterin eingesetzt.

30.06.22 - Bayern sieht große Fortschritte aber auch einen klaren Rückschritt bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte im Internet
Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben in den Trilogverhandlungen eine politische Einigung zum "Digital Services Act" (DSA) gefunden – dem künftigen europäischen Regelwerk für Internet-Plattformen. Wegen des Vorrangs des Unionsrechts würden damit die Vorschriften im deutschen Recht, insbesondere das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), weitgehend abgelöst, wenn Rat und Parlament dieser Einigung förmlich zustimmen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der DSA kann im weltweiten Kampf gegen Hass und Hetze helfen. Es gibt richtige und wichtige Ansätze. Aber: Der DSA führt in seiner jetzigen Fassung an entscheidenden Stellen zu klaren Rückschritten gegenüber dem Schutzniveau des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das ist nicht akzeptabel. Wenn der DSA das NetzDG ersetzen soll, dann muss das ein Fortschritt und kein Rückschritt sein."


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