31.10.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Google, Meta und jetzt auch Amazon? Diese börsennotierten Global Player gelten nicht mehr nur als Marktführer. Laut Einschätzung des deutschen Kartellamts nehmen sie eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb ein.
Europäische Anleger sind seit mehr als einem Jahrzehnt die Hauptinvestoren in ESG-Fonds. In den letzten drei Jahren flossen praktisch alle Netto-Investitionsströme in der Region in ESG-gekennzeichnete Fonds.
31.10.22 - Wie Marktwächter gegen Machtmissbrauch internationaler Akteure vorgehen
Google, Meta und jetzt auch Amazon? Diese börsennotierten Global Player gelten nicht mehr nur als Marktführer. Laut Einschätzung des deutschen Kartellamts nehmen sie eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb ein. Entsprechend stehen alle drei Internetgiganten unter verstärkter Aufsicht. "Dadurch kann die Behörde künftig leichter mögliche wettbewerbsgefährdende Praktiken wie die Behinderung von Konkurrenten oder eine Selbstbevorzugung der Konzerne untersagen", weiß Jan-Philippe von Hagen, Anwalt für Wettbewerbs- und Kartellrecht bei der Korten Rechtsanwälte AG. Doch warum gewinnt die Thematik jetzt an Dynamik? Im Januar 2021 verkündete der Bundestag die zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie bildet die Grundlage der aktuellen Anstrengungen des Kartellamts.
31.10.22 - ESG-Regulierung beeinflusst europäische Unternehmen positiv
"Europäische Anleger sind seit mehr als einem Jahrzehnt die Hauptinvestoren in ESG-Fonds. In den letzten drei Jahren flossen praktisch alle Netto-Investitionsströme in der Region in ESG-gekennzeichnete Fonds. Diese Vermögenswerte übersteigen nun 4 Billionen USD, d. h. mehr als ein Drittel der insgesamt investierten Mittel. Dies liegt zum Teil daran, dass große Institutionen und kleinere Investoren in den nordischen Ländern und in Ländern wie Frankreich und in den Niederlanden ESG-Erwägungen bei Entscheidungen zur Vermögensallokation schneller und mit größerer Begeisterung aufgenommen wurden als in anderen Regionen. Die europäischen Unternehmen waren gegen diesen Veränderungsdruck nicht immun - sie mussten sich weiterentwickeln, als die Länder begannen, Gesetze für umweltfreundlichere Unternehmen, Volkswirtschaften und Gesellschaften zu erlassen.
31.10.22 - Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet, um die Frage klären zu lassen, ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte. Der Kläger ist seit 1993 bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Auf seinen Antrag bewilligte ihm die Beklagte acht Tage Erholungsurlaub für die Zeit vom 12. bis zum 21. Oktober 2020. Mit Bescheid vom 14. Oktober 2020 ordnete die Stadt Hagen die Absonderung des Klägers in häusliche Quarantäne für die Zeit vom 9. bis zum 21. Oktober 2020 an, weil er zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person Kontakt hatte.
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