03.11.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V), dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Klärung des urheberrechtlichen Begriffs des Pastiches vorzulegen.
Die im Januar 2023 von der Europäischen Kommission aktualisierte Version der NIS-Richtlinie, die als NIS2 bezeichnet wird, hat nach Einschätzung der Schweizer Cybersecurity-Spezialistin Exeon Analytics erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Organisationen, die den so genannten kritischen Infrastrukturen zuzurechnen sind, ihre Netzwerke verwalten und überwachen.



03.11.23 - NIS2 führt strengere Sicherheitsanforderungen für Unternehmen ein, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen
Die im Januar 2023 von der Europäischen Kommission aktualisierte Version der NIS-Richtlinie, die als NIS2 bezeichnet wird, hat nach Einschätzung der Schweizer Cybersecurity-Spezialistin Exeon Analytics erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Organisationen, die den so genannten kritischen Infrastrukturen zuzurechnen sind, ihre Netzwerke verwalten und überwachen. NIS2 zielt darauf ab, die Resilienz und Reaktionsfähigkeit der Cybersicherheit der öffentlichen und privaten Sektoren zu verbessern. Die Richtlinie erkennt und thematisiert die wachsende Abhängigkeit von diesen Systemen und die zunehmenden Cyber-Bedrohungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Die bisherige NIS-Richtlinie ist in Deutschland vor allem als KRITIS bekannt.

03.11.23 - Bundesgerichtshof legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum urheberrechtlichen Begriff des Pastiches vor
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V), dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Klärung des urheberrechtlichen Begriffs des Pastiches vorzulegen. Sachverhalt: Der Kläger zu 1 und der am 21. April 2020 verstorbene frühere Kläger zu 2, dessen Rechtsnachfolgerin die jetzige Klägerin zu 2 ist, waren Mitglieder der Musikgruppe "Kraftwerk". Diese veröffentlichte im Jahr 1977 einen Tonträger, auf dem sich das Musikstück "Metall auf Metall" befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels "Nur mir", den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur auf im Jahr 1997 erschienenen Tonträgern einspielte. Zur Herstellung des Titels hatten die Beklagten zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel "Metall auf Metall" elektronisch kopiert ("gesampelt") und dem Titel "Nur mir" in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Die Kläger sehen dadurch ihre Rechte als Tonträgerhersteller und das Urheberrecht des Klägers zu 1 verletzt. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, Tonträger mit der Aufnahme "Nur mir" herzustellen und in Verkehr zu bringen. Außerdem haben sie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zweck der Vernichtung verlangt.

03.11.23 - Barrierefreier Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten
Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen". Für die entsprechende Beschlussempfehlung stimmten die Koalitionsfraktionen. AfD- und Linksfraktion hatten für eine Erwägungsüberweisung ohne den angeführten "Soweit-Satz" plädiert. Die Unionsfraktion wollte eine Materialüberweisung der Petition, "soweit es um eine Regelung der Bekanntgabe von Sitzungsterminen der Vertreterversammlung von Krankenkassen geht". Aus Sicht des Petenten liegt eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor, da die Sitzungstermine seiner Krankenkasse lediglich durch Aushang in Papierform veröffentlicht würden. Dies stelle eine unnötige Barriere dar, heißt es in der Eingabe.


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