11.01.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Geldwäscherecht ermöglicht mit der Untersagung von Transaktionen durch FIU und Staatsanwaltschaft erhebliche Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen.
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (nachfolgend: "WBRL"), wäre größtenteils bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen gewesen.



11.01.23 - Die geldwäscherechtlichen Transaktionsuntersagungen und ihre Dauer
Das Geldwäscherecht ermöglicht mit der Untersagung von Transaktionen durch FIU und Staatsanwaltschaft erhebliche Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen, ohne dass ein Anfangsverdacht vorliegen muss. Der Beitrag geht der teils umstrittenen und teils ungeklärten Frage ihrer maximalen Dauer nach. Unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 GWG müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete iSd § 2 Abs. 1 GWG der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Meldungen (sog. Verdachtsmeldungen) übermitteln.

11.01.23 - Der Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes
Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E). Der Regierungsentwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Die EU-Kommission hat wegen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

11.01.23 - Die hinreichend begründete Annahme des Whistleblowers nach Art. 6 Abs. 1 lit. a Richtlinie (EU) 2019/1937 - Auslegung und Umsetzung
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (nachfolgend: "WBRL"), wäre größtenteils bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Bisher haben jedoch lediglich elf Mitgliedstaaten entsprechende Gesetze erlassen. Vertragsverletzungsverfahren sind anhängig. In Deutschland liegt inzwischen immerhin ein Regierungsentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vom 27.720225 (nachfolgend: "RegE-HinSchG") vor.


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